Louis Vuitton verklagt Google

Der französische Luxusgüter-Hersteller Louis Vuitton hat die Betreiber der Suchmaschine Google auf Schadenersatz verklagt, weil sie dessen Markenrechte durch die Platzierung von Werbebotschaften neben Trefferlisten verletzt haben sollen.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Der französische Luxusgüter-Hersteller Louis Vuitton hat die Betreiber der Suchmaschine Google auf Schadenersatz verklagt, weil sie dessen Markenrechte durch die Platzierung von Werbebotschaften neben Trefferlisten verletzt haben sollen. Der Stein des Anstoßes liegt in textlichen Kleinanzeigen, die Google rechts auf seinen Antwortseiten veröffentlicht, wenn der Surfer ein vom Sponsor vorgegebenes Schlüsselwort, das so genannte Ad-Word, in seiner Suchanfrage erwähnt hat. Diesen Mechanismus nutzen zahlreiche Anzeigenkunden, um Werbung für ihr Produkt X gerade dann auszulösen, wenn das Konkurrenzprodukt Y gesucht wurde.

Wegen dieses so genannten Keyword-Advertising war die französische Google-Niederlassung schon Mitte Oktober dem Reiseunternehmer Fabrice Dariot, Inhaber der Markenzeichen Bourse des Vols und Bourse des Voyages, vor Gericht unterlegen. Weil Google diese Markennamen als Ad-Words des Billigflug-Anbieters Easyjet akzeptiert hatte, wurde das Unternehmen zu Schadenersatzzahlungen von 75.000 Euro an die Kläger verurteilt. Außerdem soll Google seine Anzeigenpraxis, die bei kommerziellen Webseiten durchaus an der Tagesordnung liegt, bis zum zwölften November so umstellen, dass ähnliche Konflikte nicht mehr vorkommen können. Die Google-Macher wollen gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.

Ähnliches könnte dem Suchmaschinenbetreiber allerdings auch nach deutschem Recht widerfahren. Zumindest die Nutzung von markenrechtlich geschützten Begriffen der Konkurrenz als Ad-Words stellt nach Ansicht vieler Juristen möglicherweise auch hierzulande einen Verstoß gegen Marken- und Wettbewerbsrecht dar. Die Rechtsprechung dürfte Surfer dennoch ebenso überraschen wie die amerikanischen Webindex-Pioniere. Hatte doch just im September ein US-Gericht sogar wesentlich rüdere Werbemethoden für rechtskonform erklärt. Dort war es um den Reklamevermarkter WhenU gegangen, dessen Hintergrund-Software gewerbliche Webseiten beim Besuch durch seine Software-Anwender systematisch mit Popup-Werbebannern der Konkurrenz des jeweiligen Webmasters überdeckt. (hps)