Proteste gegen geplantes britisches Gesetz zu Internetsperren

Webgrößen wie eBay, Facebook oder Google sowie Bürgerrechtler laufen Sturm gegen den britischen Gesetzesentwurf, der ein "Three Strikes"-Verfahren sowie umfangreiche Befugnisse für die Labour-Regierung vorsieht.

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Internetkonzerne und Bürgerrechtler laufen Sturm gegen die Gesetzesvorlage "Digital Economy Bill" der britischen Regierung. So haben die Webgrößen eBay, Facebook, Google und Yahoo Wirtschaftsminister Peter Mandelson in einem von der BBC veröffentlichten Schreiben (PDF-Datei) aufgefordert, vor allem Paragraph 17 aus dem Vorhaben zu streichen. Dieser soll Regierungsmitgliedern das Recht einräumen, auf dem Verordnungsweg das britische Urheberrecht zu ändern. Eingeschränkt ist die Befugnis bislang nur durch die Zweckbestimmung, Copyright-Verletzungen im Internet zu verhindern. Die vier Online-Firmen warnen davor, dass sich die Exekutive damit "weitreichende Kompetenzen" ohne parlamentarische Kontrolle aneignen würde. Diese könnten etwa genutzt werden, um zusätzliche "technische Maßnahmen" gegen illegale Download-Aktivitäten einzuführen oder die Überwachung der Verkehrsströme im Netz zu verschärfen.

Die Politik- und Rechtsexpertin Monica Horten spricht gar von einer "Henry VIII"-Klausel unter Anspielung auf den englischen König, dessen Herrschaft von Tyrannei und Zensur geprägt gewesen sei. Der Entwurf stelle "das drakonischste Gesetz zur Regulierung des Zugangs zu Informationen und kulturellen Werken seit der Einführung der Druckerpresse" dar. Der Regierung würde damit die Macht gegeben, die gesamte technische Infrastruktur von Kommunikationsnetzwerken umzugestalten. Die Unterhaltungsindustrie und die Rechteinhaber könnten dabei großen Einfluss nehmen auf die vorgeschriebene "Zusammenarbeit" mit Zugangsanbietern. Bei Zuwiderhandlungen kämen auf die Provider Strafen in Höhen von bis zu einer Viertelmillion Pfund (rund 275.000 Euro) zu.

Mandelson verteidigte dagegen den Paragraph 17 bei der 2. Lesung des Entwurfs am gestrigen Mittwoch im "House of Lords", bei der laut Medienberichten auch mehrere Mitglieder des Oberhauses des britischen Parlaments Bedenken gegen die Initiative anmeldeten. Die angestrebten Vollmachten "sollten und würden nicht leichtfertig genutzt", versicherte der Wirtschaftsminister. So seien vorab öffentliche Konsultationen vorgesehen. Sämtliche Änderungen würden dem Parlament zudem zur Abstimmung vorgelegt.

Zugleich betonte Mandelson, dass das in dem Papier ebenfalls vorgesehene Verfahren für eine "abgestufte Erwiderung" auf Copyright-Verstöße grundrechtsverträglich sei. Eine Sperre des Internetzugangs gemäß dem "Three Strikes"-Ansatz werde nur als "Ultima ratio" nach vorherigen "deutlichen und mehrfachen Warnungen" angewendet. Zudem werde jedem Betroffenen ein ordentliches Einspruchsverfahren vor Gericht offen stehen.

Dennoch reißt die Kritik nicht ab. So warnt die britische Bürgerrechtsorganisation "Open Rights Group" in einer ersten Analyse des Entwurfs, dass die Gründe für das Kappen von Netzzugängen "außerhalb demokratischer Kontrolle" lägen. Gegen die grundsätzliche Anklage der Verletzung von Urheberrechten sei zudem kein Einspruch möglich. Insgesamt gingen die Regelungen weit über vergleichbare Gesetze hinaus, wie sie etwa in Frankreich bereits verabschiedet worden seien.

Die US-Bürgerrechtler von der Electronic Frontier Foundation (EFF) sehen zudem Konsequenzen auch für Anbieter offener WLAN-Hotspots. Diese könnten bei Rechtsverletzungen in Mitstörer-Haftung genommen werden. Weiter verweist die EFF auf einen noch wenig beachteten Paragraphen, wonach sich die Regierung auch zusätzliche Kontrollmöglichkeiten beim Verwalter der nationalen Top Level Domain .uk einräumen lassen wolle. Demnach könne sie schon bei "Unregelmäßigkeiten" wie etwa dem zögerlichen Verfolgen von Markenzeichenansprüchen eine andere Registrierungsstelle einsetzen. (vbr)