Bericht: Höhere Rundfunkgebühr für Internet-Computer geplant

Besitzer eines internetfähigen Computers, die sonst kein Rundfunkempfangsgerät besitzen, könnten ab 2013 mit knapp 18 Euro monatlich zur Kasse gebeten werden.

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Besitzer eines internetfähigen Computers oder Handys könnten möglicherweise demnächst von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) voll zur Kasse gebeten werden – auch wenn sich kein Fernseher in ihrem Haushalt befindet. Das sehen nach Angaben des Online-Magazins Carta Pläne der Ministerpräsidenten vor. Martin Stadelmaier, Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Koordinator der Medienpolitik der Länder, habe dies vorige Woche bestätigt.

Zur anstehenden Reform der Rundfunkgebühren wird eine modifzierte Version des derzeitigen Systems der Geräteabgabe erwogen, nach dem die Gebühren für eingesetzte Geräte erhoben werden. Im Gespräch ist auch ein neues Modell mit einer Abgabe je Haushalt. Laut Carta soll dazu eine Entscheidung im Juni 2010 fallen.

Bei einer Haushaltsabgabe wäre jeder Haushalt unabhängig vom Gerätebesitz gebührenpflichtig, bei einer "modifizierten Geräteabgabe" würde der Besitz eines Fernsehers, Radios, internetfähigen Computers und Handys für sich schon die volle Abgabenpflicht nach sich ziehen. Außerdem müsse künftig der Gebührenpflichtige nachweisen, dass er keines der Geräte besitzt – und nicht wie bisher die GEZ. "Bei der Haushaltsabgabe stellt sich die Frage der PC-Gebühr nicht. Bei der modifizierten Gerätegebühr gibt es für eine verminderte Gebührenpflicht für PCs oder Smartphones keine sachliche Begründung mehr", sagte Stadelmaier laut dem Bericht.

Computer mit Internetanschluss sind seit dem 1. Januar 2007 gebührenpflichtig. Bisher orientiert sich die Gebühr an dem Satz, der auch für ein einzelnes Radio zu entrichten ist. Dieser beträgt 5,76 Euro gegenüber den 17,98 Euro, die Besitzer eines Fernsehers zahlen müssen. Auf dieser Höhe solle auch künftig die Rundfunkgebühr möglichst bleiben, sagte Stadelmeier laut Carta.

Von den Neuregelungen betroffen wären demnach auch die gewerblichen Nutzer. Einige von ihnen sträubten sich bis vor die Gerichte gegen die Gebührenpflicht. Im August hat beispielsweise das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden, dass für beruflich genutzte Computer nicht grundsätzlich Rundfunkgebühren zu zahlen seien. Im September wies der Verwaltungsgerichtshof Kassel eine Berufung gegen ein Urteil zu Lasten des Hessischen Rundfunks zurück. Es gibt aber auch einige Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten wie in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern, die eine Gebührenpflicht für PCs grundsätzlich anerkennen, wenn keine weiteren angemeldeten Empfangsgeräte vorhanden sind. (anw)