Musikindustrie-Verband mahnt Anbieter von Kopiersoftware ab

Unter Berufung auf das novellierte Urheberrecht verschickt ein Münchner Anwaltsbüro im Namen der IFPI kostenpflichtige Abmahnung an Anbieter von Software und Tools, die Kopierschutz umgehen.

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Von
  • Sven Hansen

Seit Mitte September ist das novellierte Urheberrechtsgesetz in Kraft und damit nicht nur die Umgehung von Kopierschutzsystemen verboten, sondern auch das Anbieten von Umgehungsvorrichtungen in Form von Soft- oder Hardware. Die Münchner Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt nun im Auftrag der Deutschen Landesgruppe der IFPI verschiedene Anbieter von Kopiersoftware ab. "Die Rechtsverletzer erhalten kostenpflichtige Abmahnungen, auch eine Einstweilige Verfügung gegen einen Anbieter wurde bereits erwirkt", erklärte Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände.

Bei ihren Recherchen werden die Rechtsanwälte von der Hamburger Firma proMedia GmbH unterstützt. Nach Angaben der IFPI wurden bisher über hundert Anbieter von Umgehungstools im Internet ausfindig gemacht, darunter auch Computerzeitschriften und Elektronikhändler. Die Abmahnungen ergehen unter anderem gegen Website-Betreiber, die das Kopier-Tools ClonyXXL zum Download anbieten. Gebhardt gibt sich kampfeslustig: "Wer den Diebstahl von Musik mit Hilfe illegaler Technik unterstützt, muss schon mal für Schadenersatz sparen." (sha)