Wird Google zum schnellen Börsengang gedrängt?

Nach den Richtlinien der Finanzaufsicht könnte der Suchmaschinenspezialist schon sehr bald berichtspflichtig sein. Das kostet Zeit und Geld -- zweiteres könnte sich die Firma per Börsengang zurückholen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 81 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Torge Löding

Google könnte durch ein Gesetz der Finanzaufsicht SEC zu einem schnellen Börsengang gedrängt werden, analysieren US-Medien. Der Securites and Exchange Act von 1934 sieht in Sektion XII (g) vor, dass Unternehmen Quartalsberichte vorlegen müssen, sobald mehr als 500 Personen Anteile an der Firma besitzen und das Firmenvermögen mindestens 10 Millionen US-Dollar beträgt. Ab dann muss die Gesellschaft alle drei Monaten der SEC gegenüber detalliert über Ausgaben, Gewinne, Partnerschaften, Shareholder und andere Dinge berichten, auch wenn sie noch nicht öffentlich an der Börse gehandelt wird.

Diese Berichtspflicht macht viel Arbeit und ist mit erheblichen Kosten verbunden -- und vor allem würde das überhaupt nicht zur bisherigen Unternehmenspolitik von Google passen, die daran besteht, so wenig wie möglich Informationen über die Firmeninterna preiszugeben. Branchenbeobachter sind sich allerdings sicher, dass Google eher früher als später berichtspflichtig wird. Jährlich fährt das Unternehmen zweistellige Millionenbeträge als Gewinne ein; von den 1000 Mitarbeitern sollen mindestens 650 über Stockoptions verfügen. Und damit die Firma aus teuren Berichtspflicht auch einen finanziellen Vorteil ziehen kann, müßte sie schnell an die Börse gehen. Analysten halten das Frühjahr 2004 für realistisch. Bei Google wollte diese Überlegungen aber niemand kommentieren. (tol)