Kreuzchen oder Fingerdruck?

Wir leben im Zeitalter von Smartphones, Breitband-Internet und Twitter. Doch gewählt wird mit Stift und Papier statt per Computer. Wie lange noch?

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Dieser Text ist der Print-Ausgabe 12/2009 von Technologie Review entnommen. Das Heft kann, genauso wie die aktuelle Ausgabe, hier online portokostenfrei bestellt werden.

Wir leben im Zeitalter von Smartphones, Breitband-Internet und Twitter. Doch gewählt wird mit Stift und Papier statt per Computer. Wie lange noch?

Vincent Wayne Merrit, US-Amerikaner deutscher Abstammung, arbeitet als Programmierer für ein drittklassiges Software-Unternehmen. Im Herbst 2000 bekommt er von einem geheimnisvollen Kunden den Auftrag, ein Programm zur Manipulation von Wahlcomputern zu schreiben – angeblich nur zu Demonstrationszwecken. Ein paar Monate später gewinnt George W. Bush unter bis heute nicht vollkommen geklärten Umständen die Präsidentschaftswahl in den USA. Merrit zieht nach Deutschland – doch seine Vergangenheit holt ihn ein.

Eine geheimnisvolle Gruppe weiß von seinem Programm und will es ebenfalls einsetzen, zur nächsten Bundestagswahl. Sie gründen eine Partei mit dem Ziel, die Monarchie wieder einzuführen. Reine Fiktion? Mit seinem jüngst erschienenen Roman "Ein König für Deutschland" will Bestseller-Autor Andreas Eschbach vor dem "digitalen Wahn" warnen. "Wahlcomputer", so Eschbachs Überzeugung, "sind eine Gefahr für die Demokratie." Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von diesem März, das den Einsatz von Wahlcomputern in Deutschland verbietet, scheint dem eifrigen Mahner zwar den Wind aus den Segeln zu nehmen. Doch die Diskussion ist damit noch lange nicht abgeschlossen.

Rund zehn Jahre lang wurden Wahlcomputer des niederländischen Herstellers Nedap auch in Deutschland bei Europa-, Kommunal- und Bundestagswahlen eingesetzt. Für den Wähler unterschied sich die Wahlprozedur nur marginal von der Wahl per Stimmzettel: Dieser wurde lediglich durch eine – analog beschriftete – Folientastatur ersetzt. Gab man einer Partei oder einem Kandidaten seine Stimme durch Drücken einer der vorhandenen Tasten, erschien das Ergebnis auf einem kleinen Display. Nach dem Drücken der Bestätigungstaste "Stimmabgabe" landete die Stimme auf einem elektronischen Speichermodul. Sobald die Wahllokale schlossen, nahmen die Wahlhelfer die Speichermodule aus den Wahlcomputern, überspielten deren Inhalt auf einen PC und ließen dort die mitgelieferte Software zur Wahlauswertung laufen. Das ausgedruckte Protokoll dieser Auswertung wurde dann wie üblich zum Wahlleiter geschickt.

Ein Verfahren, das nach Meinung seiner Befürworter viele Vorteile hat: Städten und Gemeinden böte die elektronische Wahlhilfe trotz hoher Anfangsinvestitionen "ein erhebliches Potenzial für eine Kostenreduktion", sagt Herbert Schulze Geiping, Geschäftsführer des Unternehmens HSG Wahlsysteme, das die Nedap-Wahlcomputer in Deutschland exklusiv vertreibt. Weil die Auszählung schneller und leichter gehe, könne man zudem die Zahl der Wahlbezirke und damit die der Wahllokale reduzieren. In Köln beispielsweise habe man statt 800 nur noch 540 Wahlbezirke gebraucht – mit jeweils fünf statt der sonst üblichen neun Wahlhelfer. Die Stadt war bundesweiter Vorreiter auf dem Weg zur elektronischen Abstimmung. Bereits 1999 kaufte sie 600 Wahlcomputer ein, für rund 4,3 Millionen Mark. Bei der Bundestagswahl 2005 kamen dann bundesweit immerhin schon 1800 Geräte zum Einsatz, an denen rund zwei Millionen Bürger ihre Stimmen abgaben.

Doch mit dem Vormarsch der elektronischen Wahlhelfer wuchs auch die Opposition dagegen – besonders nachdem die niederländische Bürgerinitiative "Wir vertrauen Wahlcomputern nicht" im Oktober 2006 im niederländischen Fernsehen live vorgeführt hatte, wie leicht man die Geräte manipulieren kann. "Wir haben schlicht einen kleinen Baustein – ein sogenanntes EPROM – ausgetauscht", erklärt Constanze Kurz, Sprecherin der Hackervereinigung Chaos Computer Club (CCC). Der CCC hatte eng mit den Niederländern zusammengearbeitet, um auch in Deutschland den Widerstand gegen Wahlcomputer zu organisieren. "Der Austausch war sehr einfach, denn dieser Baustein ist gesteckt. Damit hatten wir in weniger als 60 Sekunden eine manipulierte Software eingebracht. Die kann nun ganz einfach das Verhältnis der abgegebenen Stimmen verändern – man braucht nur einen Teil der Stimmen von Partei A für Partei B zu zählen."

Für Schulze Geiping greift dieses Argument zu kurz. "Die Geräte sind verplombt", verteidigt er die Wahlcomputer. "Ich muss mir Zugang verschaffen, die Siegel brechen, 600 Geräte manipulieren und hinterher die Siegel wieder fälschen. Der Zeitraum, in dem ich die Software schreiben und austauschen kann, ist dabei relativ klein – es liegt ja immer erst sehr spät fest, welcher Kandidat auf welchem Listenplatz steht. Da gibt es leichtere Wege, um eine Wahl zu manipulieren."

So unangreifbar geben sich nicht alle, die auf diesem Gebiet arbeiten. Das Genfer Unternehmen id Quantique etwa ergriff zur Absicherung der digitalen Wahldaten bei der Schweizer Nationalratswahl 2007 ganz besondere Vorsichtsmaßnahmen: Es setzte erstmals als absolut unknackbar geltende quantenkryptografische Verfahren ein. Und die US-Initiative "Open Source Digital Voting Foundation" hat eine Wahlmaschine vorgestellt, deren komplette Hard- und Software offen zugänglich ist. Die Idee dabei: Weil jeder Interessierte den Quelltext der Software lesen und die Konstruktionspläne der Hardware überprüfen kann, werden alle potenziellen Sicherheitslücken gnadenlos analysiert und von anderen freiwilligen Aktivisten schnell geschlossen.

Doch der kritische Punkt, der das Bundesverfassungsgericht dazu brachte, die Verwendung der Geräte zu verbieten, ist nicht die IT-Sicherheit. "Das Gericht hat einen neuen Wahlgrundsatz eingeführt", erklärt Constanze Kurz, "das Öffentlichkeits- und Transparenzgebot: Das bedeutet, die Wähler müssen die Möglichkeit haben zu sehen, was mit den Stimmen geschieht, ohne dass dafür spezieller technischer Sachverstand nötig ist." Wahlcomputer auszuschließen sei also keine technische, sondern primär eine politische Entscheidung, sagt Kurz, die an der Humboldt-Universität Berlin zum Thema Wahlcomputer promoviert. "Natürlich kann man sich überlegen, ob man solche Grundsätze zu Gunsten neuer technischer Möglichkeiten über Bord wirft. Aber ich persönlich – das liegt in erster Linie daran, dass ich Ossi bin – halte sie für eine sehr wertvolle Errungenschaft."

Um die Richtigkeit der Stimmabgabe überprüfen zu können, brauche man eine andere Erfassung der Wählerstimmen, räumt auch Schulze Geiping ein. "Und die muss so einfach sein, dass jeder ohne besonderen technischen Sachverstand die Wahl kontrollieren kann." Als Lösung präsentiert er einen simplen Drucker am Wahlcomputer: Der Wähler trifft am Computer seine Auswahl und druckt dann einen Stimmbeleg aus. "Ein Zettel, vergleichbar mit einem Kassenbon", sagt Schulze Geiping. Damit könne der Wähler noch einmal überprüfen, ob er die richtigen Tasten gedrückt habe. "Anschließend tippt er auf einen Knopf zur Stimmabgabe, und seine Stimme wird elektronisch gespeichert."

Um darüber hinaus auch eine nachträgliche Kontrolle der Stimmabgabe zu ermöglichen, wird auf den Beleg zusätzlich ein sogenannter Einlagerungscode gedruckt. "Das ist sozusagen der Speicherort dieser Stimmabgabe. Er wird per Zufallsgenerator ermittelt, damit man hinterher nicht rekonstruieren kann, wer wie abgestimmt hat", sagt Schulze Geiping. Nach Abgabe der Stimme wird der Kontrollbeleg in eine verschlossene Box geworfen. "Wenn man diese Kontrollbox öffnet, kann man leicht überprüfen, ob das Ergebnis der elektronischen Speicherung mit den Belegen übereinstimmt." Das sei zwar richtig, hält Kurz dagegen, "aber ich kann mit meiner Software natürlich auch genauso gut den Drucker manipulieren".

Einstweilen bleibt das allerdings ein eher akademischer Streit. Denn mit dem Urteil des Verfassungsgerichts ist auch die Bundeswahlgeräteverordnung für verfassungswidrig erklärt worden – und mit ihr die Zulassung der Wahlcomputer. "Jetzt ist erst mal das Bundesinnenministerium am Zug", sagt Schulze Geiping. Weil in nahezu jeder Wahlgeräteverordnung ein Verweis auf die Verordnung des Bundes stehe, stelle das Ministerium "einen echten Flaschenhals" dar. Ein neues Zulassungsverfahren für verbesserte Geräte gebe es nur mit einer geänderten Wahlverordnung. Wann und wie sich das Ministerium in dieser Frage bewege, sei zurzeit noch nicht absehbar, bedauert Schulze Geiping. "Ich habe den Eindruck, die betroffenen Leute im Ministerium sind jetzt sehr, sehr vorsichtig." (bsc)