DatenschĂĽtzer fordert vereinfachte Datenschutzregeln

Joachim Jacob meint, die mitunter undurchschaubaren Regelungen erschwerten es dem BĂĽrger, seine Rechte wahrzunehmen.

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Am 15. Dezember 1983 hat das Bundesverfassungsgericht sein so genanntes Volkszählungsurteil gefällt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Joachim Jacob würdigt das Urteil nun als einen entscheidenden Meilenstein in der Entwicklung des Datenschutzes in Deutschland. "Eine der tragenden Aussagen des Urteils ist die Feststellung, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Verfassungsrang hat und die Befugnis des Einzelnen gewährleistet, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen", meint Jacob.

Die Auffassung des Gerichts habe aber auch eine Flut datenschutzrechtlicher Spezialregelungen ausgelöst. Diese Regelungen seien selbst für Datenschützer manchmal undurchschaubar. Dem Bürger erschwerten sie die Wahrnehmung ihrer Rechte. Daher fordert Jacob ein modernisiertes und vereinfachtes Datenschutzrecht. "Die Flut der bereichsspezifischen Regelungen muss eingedämmt und das moderne Datenschutzrecht auf ein allgemeines Gesetz gegründet werden, das nur in Ausnahmefällen durch bereichsspezifische Regelungen ergänzt wird." Die Bundesregierung habe schon lange vor der aktuellen Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes die Absicht erklärt, in einer zweiten Stufe eine umfassende Neukonzeption verabschieden. Dies solle jetzt zügig in Angriff genommen werden.

Der kommende Montag ist auch ein Festtag für die Datenschutzakademie Schleswig Holstein. An diesem Tag feiert sie in der Kieler Kunsthalle ihr zehnjähriges Bestehen. Sie wurde als eine Arbeitsgemeinschaft des damaligen Landesbeauftragten für den Datenschutz und des Deutschen Grenzvereins in Flensburg gegründet. Die Akademie will Kenntnisse auf dem Gebiet des Datenschutzes, der Datensicherheit und des Datenverarbeitungsrechts praxisgerecht vermitteln. Die angebotenen Kurse sollen den Teilnehmern eine systematische Fortbildung ermöglichen, wodurch sie Fragen des Datenschutzes an ihrem Arbeitsplatz bewältigen können sollen. (anw)