Kartellvorwürfe: US-Prozess gegen "Big Four" muss fortgesetzt werden

Ein US-Berufungsgericht hat die Einstellung eines Kartellverfahrens gegen Sony, Universal, Warner und EMI aufgehoben. Die Vorinstanz muss nun klären, ob sich die Major-Labels bei den Preisen für Download-Musik abgesprochen haben.

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Ein US-Berufungsgericht hat den Weg freigemacht für ein Kartellverfahren gegen die vier großen Labels Sony, Universal, Warner und EMI. Den "großen Vier" der Musikindustrie wird in der Klageschrift vorgeworfen, die Preise für Online-Musik abgesprochen und künstlich hochgehalten zu haben. Das Berufungsgericht befand, die in der Klageschrift vorgebrachten Argumente reichten aus, um eine Klage zu rechtfertigen und diese zuzulassen.

Eine Entscheidung in der Sache fällte das Gericht nicht. Die Berufungskammer hob lediglich die von der Vorinstanz verfügte Einstellung des Verfahren auf und gab die Angelegenheit an das Bundesgericht in Manhattan zurück. Eine New Yorker Richterin hatten das Verfahren im Oktober 2008 eingestellt. Nun muss der Prozess wieder aufgenommen werden.

Laut Klageschrift sollen die vier Majors sowie weitere Beklagte, darunter die Konzerne Bertelsmann und Time Warner, schon zu Urzeiten des digitalen Musikvertriebs die Großhandelspreise abgesprochen zu haben. Dabei geht es unter anderem um die vor einigen Jahren von den "Big Four" initiierten Plattformen Pressplay und MusicNet. Von den Tochterunternehmen sollen sich die Labels in Nebenabsprachen garantiert haben lassen, keine schlechteren Konditionen zu bieten als andere Rechteinhaber.

"Die Beklagten haben versucht, diese MFN [Nebenabsprachen] zu verschleiern, weil sie wussten, dass sie eine kartellrechtliche Aufmerksam erregen würden", heißt es in der Begründung der Berufungskammer (PDF-Datei). "Zum Beispiel hatten EMI und MusicNet eine geheime Nebenabsprache, die sicherstellte, dass EMIs Konditionen nicht schlechter sein dürften als die von Bertelsmann [SonyBMG] oder Warner Music Group".

Nachdem sowohl Pressplay als auch MusicNet – wohl auch wegen der strikten DRM-Vorgaben der Labels – gescheitert waren, sollen sich die Labels laut Klage auf einen Großhandelpreis von zunächst 0,65 US-Dollar, später 0,70 US-Dollar pro Song verständigt haben. Konkrete Beweise haben die Kläger dafür nicht, meint der US-Fachdienst Ars Technica. Den drei Richtern des Berufungsgerichts ist das Szenario immerhin plausibel erschienen. Was an den Vorwürfen dran ist, muss nun das Gericht in New York klären. (vbr)