Bitcoin & Co.: EU-Rat stoppt anonyme Kryptozahlungen und Steuerschlupflöcher

Die EU-Staaten haben ein breites Gesetzespaket zur Regulierung von Kryptowerten final angenommen. Auch Steuervermeidung und -betrug sollen erschwert werden.

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(Bild: Jaruwan Jaiyangyuen/Shutterstock.com)

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Wer in der EU virtuelle Münzen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple verwendet, soll künftig unabhängig vom Transaktionswert grundsätzlich identifiziert werden können. Ein solches Aus für anonyme Zahlungen und Spenden mit Krypto-Tokens hat der EU-Ministerrat am Dienstag mit der Verordnung zur Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Kryptowährungen abschließend gebilligt. Mit der vom EU-Parlament vor Kurzem bereits beschlossenen Initiative sollen anonyme Krypto-Wallets untersagt und Sorgfaltspflichten wie Identifizierungsauflagen auf den ganzen Sektor ausgeweitet werden. Ziel ist es, den Transfer von Krypto-Vermögenswerten "vollends" nachverfolgbar zu machen.

Um die Effizienz des Bezahlsystems zu wahren, plädierte die EU-Kommission mit ihrem Verordnungsentwurf zunächst für eine Bagatellgrenze von 1000 Euro. Dieses Limit strichen die EU-Abgeordneten und die Vertreter der Mitgliedsstaaten. Demnach müssen alle Überweisungen von Krypto-Vermögenswerten Informationen über deren Quelle und Empfänger enthalten. Diese sind den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Die Vorschriften gelten prinzipiell auch für Transaktionen mit "Unhosted Wallets", die ohne Intermediäre wie Börsen oder Kryptowerte-Dienstleister auskommen und die Basis für dezentrale Finanzanwendungen bilden. Dazu gibt es aber ein paar Sonderbestimmungen.

Ebenfalls final bestätigt hat der Rat die neue Verordnung über Märkte für Krypto-Vermögenswerte. Diese Vorgaben für "Markets in Crypto-Assets" (MiCA) sollen Verbraucher und Investoren vor Missbrauch und Manipulation auf volatilen Krypto-Marktplätzen schützen sowie die Finanzstabilität sichern. Emittenten von Stablecoins wie Tether oder Circles USDC, die an den US-Dollar, einen Währungskorb oder andere Vermögenswerte gekoppelt sind, müssen künftig eine ausreichend liquide Reserve im Verhältnis 1:1 und teils in Form von Einlagen bilden, um Totalausfälle zu verhindern.

Jeder Inhaber solcher Token erhält permanent einen kostenlosen Anspruch auf Umtausch. Ferner gilt ein Limit für 200 Millionen Euro bei Transaktionen mit Stablecoins pro Tag. Solche Kryptowährungen werden künftig von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) kontrolliert. Eine Präsenz des Emittenten in der EU wird Pflicht. Anbieter von Wallets für Kryptowerte aller Art haften, wenn sie virtuelle Münzen der Anleger verlieren. Jeglicher Marktmissbrauch inklusive Insiderhandel soll erfasst werden. Alle Anbieter von Diensten für Krypto-Werte werden eine Zulassung benötigen, wenn sie in der EU tätig sein wollen. Non-Fungible Tokens (NFTs), die auf Basis von Kryptomünzen das Eigentum an realen Objekte wie Kunst, Musik und Videos repräsentieren, bleiben bei MiCA grundsätzlich außen vor.

Es sei dringend nötig, "den Missbrauch der Kryptowirtschaft zum Zwecke der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus zu verhindern", begrüßte die schwedische Finanzministerin Elisabeth Svantesson den Abschluss der beiden Gesetzgebungsverfahren. Die heutige Entscheidung sei auch eine unerfreuliche Nachricht für diejenigen, die Kryptowerte für illegale Aktivitäten zur Umgehung von EU-Sanktionen und zur Kriegsfinanzierung missbrauchten. Beide Verordnungen können nun nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Sie greifen dann kurze Zeit später und müssen nicht mehr ins nationale Recht umgesetzt werden.

Die EU-Finanzminister haben zudem ihre Position zur Reform der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung abgesteckt. In erster Linie betrifft sie die Meldung und den automatischen Austausch von Informationen über Einnahmen aus Geschäften mit Kryptowerten und über Vorbescheide für besonders Reiche. Der Anwendungsbereich der bisherigen Registrierungs- und Meldepflichten und die allgemeine Zusammenarbeit der Steuerbehörden sollen ausgeweitet werden. Eingeschlossen sind alle Kryptowerte wie Stablecoins, E-Geld-Tokens und bestimmte NFTs.

Um Schlupflöcher gerade bei grenzüberschreitend handelbaren Bitcoins zu stopfen, werden Steuerbehörden zu einem automatischen Austausch von den Informationen etwa über die Steueridentifikationsnummer verpflichtet, die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen bereitstellen müssen. Das Parlament kann sich zu dieser geplanten "DAC 8"-Richtlinie noch äußern, aber nicht mitentscheiden. Die Kommission lobte, dass Nutzer, die mit Kryptowerten Gewinne erzielten, nicht länger "dank der Anonymität unter dem Radar der nationalen Steuerbehörden" blieben.

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