Luftfahrt-Bundesamt: AirTags & Co im Koffer jetzt offiziell erlaubt

Bluetooth-Tracker mit kleinen Batterien müssen im Fluggepäck nicht deaktiviert werden. Das legen neue Regeln für die Mitnahme von Gefahrgütern fest.

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In der Hand gehaltenes Apple AirTag

(Bild: Onur Binay, Unsplash)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Ob Apple AirTag, Samsung SmartTag, Tile oder ein anderes Exemplar: Kleine Bluetooth-Tracker zur Fernortung sind auf Flugreisen jetzt offiziell im aufgegebenen Koffer respektive Gepäck zulässig. Die internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat die Mitnahme solcher aktiv funkender Tracker im Frachtraum jüngst formal erlaubt, inzwischen ist die neue Regel auch in den Bestimmungen für die Mitnahme von Gefahrgütern des Luftfahrt-Bundesamts festgeschrieben.

Bei der zum Bundesverkehrsministerium gehörenden Behörde wurden die Vorgaben für elektronische Geräte mit Lithium-Batterien entsprechend um folgende Ausnahme ergänzt: "GPS-Tracker mit Lithium-Metall-Batterien dürfen einen Lithiumgehalt von 0,3 Gramm und bei Lithium-Ionen-Batterien eine Wattstundenzahl von 2,7 Wh nicht überschreiten. Die Geräte sind vor Beschädigung zu schützen", heißt es dort nun. Darunter fallen auch die üblicherweise in AirTags & Co verwendeten, gängigen Knopfzellen des Typs CR2032.

"Für größere Lithium-Batterien gelten weiterhin die bestehenden, strengen Sicherheitsvorschriften", betonte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums gegenüber der dpa. "Sie können bei Beschädigung oder besonderer Strapazierung überhitzen und im schlimmsten Fall Brände auslösen." Solche Geräte dürfen den Regeln zufolge bis zu einem Lithiumgehalt von zwei Gramm im aufgegebenen Koffer transportiert werden, müssen aber vollständig ausgeschaltet sein.

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Die Lufthansa sorgte im vergangenen Spätsommer und Herbst mit widersprüchlichen Angaben für Verwirrung unter Flugreisenden, die ihre Koffer mit AirTags regelkonform tracken wollten. Besonders Aussagen von Kundenbetreuungsmitarbeitern zu einem angeblichen AirTag-Verbot sorgten für Verunsicherung – bis sich sogar Apple einmischte: AirTags würden alle Flugsicherheitsvorgaben erfüllen, so der Konzern im vergangenen Oktober. Auch die Lufthansa stellte dann im Anschluss klar, dass die Tracker im Gepäck zulässig sind.

(lbe)