Belgische Verbraucherschützer verklagen Labels wegen Kopierschutz
Test-Achats sieht durch Kopierschutzmaßnahmen bei Musik-CDs das Recht auf Privatkopie eingeschränkt.
Der belgische Verbraucherschutzverband Test Achats hat die Musikfirmen EMI, Sony, Universal Music und BMG verklagt. Die Plattenlabels sollen nach Ansicht der Verbraucherschützer die Rechte der Käufer durch den Kopierschutz von CDs einschränken, da diese mitunter nicht in PCs oder in mobilen CD-Playern abspielbar seien. Die Käufer könnten auch keine private Kopie der legal erworbenen Tonträger anfertigen. Damit verstießen die Plattenfirmen gegen das Recht auf Privatkopien ("droit élémentaire à la copie privée").
Test Achats reagiert damit auf zahlreiche Beschwerden, die in den vergangenen Monaten eingegangen seien. Als Beispiele nennt der Verband in einer Mitteilung die CDs My tribute to the King von Helmut Lotti, die bei Sony erschienen ist, Laundry Service von Shakira (BMG), 1 Giant Leap von Faithless (Universal) und Björks Greatest Hits (Polydor/Universal).
Auch hierzulande ärgern sich Musikfreunde über CDs, die sich nicht beliebig abspielen lassen. Im c't-CD-Register gingen seit Einrichtung im März vergangenen Jahres bislang 14.299 Berichte über 2203 CDs ein. Das Register soll vor dem Kauf behilflich sein. Es lässt sich mit Hilfe der Suchfunktion durchforsten und zeigt, welche Erfahrungen andere Kunden mit ihren CD-Käufen gemacht haben. (anw)