Telekommunikationsfirmen rechnen weiterhin illegale 0190-Dialer ab

Internetnutzer sollten trotz neuer gesetzlicher Regelungen zur Abrechnung kostenpflichtiger 0190-Dialer ihre Telefonrechnung auf Richtigkeit ĂĽberprĂĽfen.

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  • dpa

Internetnutzer sollten trotz neuer gesetzlicher Regelungen zur Abrechnung kostenpflichtiger 0190-Dialer ihre Telefonrechnung auf Richtigkeit ĂĽberprĂĽfen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel stellen Telekommunikationsfirmen ihren Kunden oft weiterhin hohe VerbindungsgebĂĽhren illegaler 0190-Dialer in Rechnung, obwohl diese nach einer Neuregelung von August 2003 nicht mehr bezahlt werden mĂĽssen.

Die Gesetzesänderung schließt laut Verbraucherzentrale den Entgeltanspruch aus, wenn die Kosten pro zeitunabhängiger Einwahl mehr als 30 Euro betragen. Außerdem müssten Verbraucher Dialer-Kosten nur noch dann bezahlen, wenn die Programme bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) korrekt registriert sind und über die Rufnummerngasse 09009 betrieben werden.

Diese formalen Voraussetzungen würden von den Telekommunikationsfirmen jedoch nicht unbedingt geprüft, betonen die Verbraucherschützer. Einwände der Betroffenen gegen die Wucherbeträge würden mit dem Hinweis abgewiegelt, diese müssten sich an den Dienstanbieter wenden. Gängig seien auch allgemein gehaltene, computergenerierte Formschreiben als Antwort auf Protestschreiben.

Die Unternehmen spekulierten offenbar darauf, dass sich viele Geschädigte dem psychischen Druck durch eingeschaltete Inkassounternehmen und Anwaltskanzleien beugen und zahlen, kritisiert die Verbraucherzentrale. Insbesondere Verbraucher, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten jedoch eine gerichtliche Überprüfung von 0190-Dialer-Forderungen nicht scheuen. (dpa) / (jk)