Kleinaktionäre: Telekom hat kein Interesse an gütlicher Einigung

T-Aktionäre erwirkten im Streit um die Kursverluste beim dritten Börsengang der Deutschen Telekom die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens. Nach Angaben der DSW ist aber kein Vertreter der Telekom erschienen.

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Von
  • Torge Löding

Im Streit um die Kursverluste beim dritten Börsengang der Deutschen Telekom hatten bereits im November mehr als 10.000 Telekom-Aktionäre bei der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle der Stadt Hamburg ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. In einer Mitteilung meldet die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) nun sogar die Zahl von 17.000 Aktionären, die dieses Verfahren beantragt haben. Ziel war es, die Verjährungsfrist zur Einreichung einer Prospekthaftungsklage, die am 26. Mai 2003 ausgelaufen war, deutlich zu verlängern.

In der vergangenen Woche haben nun die ersten Güteverhandlungen stattgefunden. "Auf Vertreter der Telekom haben wir bei diesen Terminen leider vergeblich gewartet", kritisiert DSW-Geschäftsführer Carsten Heise. Die Schlichter konnten deshalb nur das Scheitern des Güteverfahrens feststellen. Bislang hat die Telekom dazu keine Stellungnahme abgegeben.

"Entscheidend ist, dass mit dem Feststellen des Scheiterns eine sechsmonatige Frist in Gang gesetzt wird. Erst danach verjähren eventuelle Ansprüche aus Prospekthaftung endgültig", erklärt der DSW-Experte Mark Tüngler. Nach wie vor bestehe die Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft innerhalb dieser Frist ihre Ermittlungen gegen die Telekom abschließt und zu Erkenntnissen gelange, mit denen eine Prospekthaftungsklage erfolgversprechend begründet werden kann. Der Vorwurf lautet Bilanzfälschung. Besonderes Augenmerk legen die Ermittler auf die Bewertung der Immobilien. (tol)