CDU/CSU gegen pauschale Speicherung von TK-Daten

Die Unionsparteien im Bundestag haben ihre Linie zum Telekommunikationsgesetz abgesteckt; sie fordern auch einen besseren Schutz vor Dialern.

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Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat ihre Linie zum heftig umstrittenen Telekommunikationsgesetz TKG abgesteckt. Mit einem Antrag will die Union die Grundlagen für "mehr Wettbewerb, mehr Wachstum und Innovation in der Telekommunikation" schaffen und den Platzhirschen, die Deutsche Telekom, insgesamt stärker reguliert wissen als die Bundesregierung mit ihrem bisherigen Gesetzesentwurf. Daneben machen sich die Union auch für einen besseren Verbraucher- und -- zumindest teilweise -- sogar für mehr Datenschutz stark.

So spricht sich die Fraktion in dem Antrag gegen eine "generelle und undifferenzierte Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten" aus. Das ist überraschend, da der Unions-dominierte Bundesrat vor Weihnachten eine sechsmonatige Vorhaltung dieser bei der Erbringung sämtlicher Telekommunikationsdienste anfallenden Daten gefordert hatte. Da Strafverfolger oder Geheimdienste aus dem immensen Material das Verhalten der Nutzer beim Telefonieren, Simsen oder E-Mailen und Surfen fast lückenlos ablesen könnten, hatte sich der neue Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, gegenüber heise online strikt gegen die Einführung solcher Regeln ausgesprochen.

Auch die Union sieht nun wichtige Prinzipien des Grundrechtsschutzes wie die der "Datenvermeidung und Datensparsamkeit" sowie "der Beschränkung der Weiterverwendung auf wenige begründbare und nachvollziehbare Einzelfälle" verletzt. Zudem würde die den Carriern und Providern aufgebürdete Datenjagd zu "einer unverhältnismäßigen finanziellen Belastung der Telekommunikations-Unternehmen führen". Auch dürften den Firmen "nicht umfangreiche Verpflichtungen im Interesse der öffentlichen Sicherheit auferlegt werden, ohne dass ihnen die dadurch entstehenden Kosten in nennenswertem Umfang ersetzt werden". Ferner bestünden angesichts des gerade im Internet transportieren riesigen Datenvolumens "bezüglich der technischen Zweckmäßigkeit sowie der Handhabbarkeit" der Vorratshaltung "erhebliche Zweifel".

Kryptisch äußert sich die Fraktion zum Votum der Datenschützer bei der Abfrage von Personalien der Käufer von Prepaid-Karten für Mobiltelefone. Diese Verpflichtung wird im öffentlichen Sicherheits- und Strafverfolgungsinteresse zwar zunächst für gut befunden -- allerdings nur, falls eine "normenklare Regelung" eine zu hohe finanzielle Belastung der betroffenen Firmen verhindere. Eine solche zu finden dürfte dem Gesetzgeber schwer fallen.

Die Union vermisst darüber hinaus wirksame Ansätze zur Lösung der Dialer-Problematik im TKG-Regierungsentwurf. Sie will den Verbraucherschutz in diesem Bereich durch eine stärkere Stellung der Regulierungsbehörde verbessern, um "schwarze Schafe" bei den Mehrwertdiensteanbietern "wirksam und umfassend zu bekämpfen". Im Rahmen der zum TKG gehörenden Kundenschutzverordnung sei sicherzustellen, dass Netzbetreiber "auf Wunsch des Kunden Rufnummernblöcke nicht nur für abgehende, sondern auch für eingehende Telefongespräche sperren" müssen. Zudem sollten Entgeltsysteme weiterhin zwingend zertifiziert werden. Ebenfalls aus Gründen des Verbraucherschutzes dringt die Fraktion darauf, dass die Telekom weiterhin Basisdienste für die Konkurrenz wie die Rechnungserstellung, das Inkasso oder Mahnungen übernimmt. Eine Trennung von Rechnung und Mahnung würde das Risiko von Zahlungsausfällen auf Wettbewerberseite wesentlich erhöhen. Dem Verbraucher könnten Mahnungen von Wettbewerbsunternehmen, zu denen er aus seiner Sicht niemals eine Geschäftsbeziehung unterhielt, unverständlich bleiben.

Die Position der Telekom-Konkurrenten will die Union ferner durch "effiziente Mechanismen zur Stärkung der Missbrauchsaufsicht einschließlich der Sanktionierung bei Verstößen" absichern. Ihnen müsste das klare Recht zugestanden werden, Anträge auf Verfahren gegen den Marktführer bei der Regulierungsbehörde einleiten zu können. Sollte ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht durch wettbewerbswidrigen Verhalten Gewinne eingestrichen haben, müsse die so genannte Mehrerlösabschöpfung "verpflichtend und rückwirkend" erfolgen. Dies lehnt die Telekom, die ihr Lobbyteam in Berlin und Bonn gerade mit zwei weiteren Journalisten vom Handelsblatt neu aufgestellt hat, strikt ab.

Martina Krogmann, die Internetbeauftragte der Fraktion, hofft mit dem Antrag nach fünf -- gerade für die Telekommunikationsbranche -- "bleiernen rot-grünen Jahren endlich wieder Wachstum und zukunftsträchtige Arbeitsplätze zu schaffen". Das TKG steht am morgigen Donnerstag zur ersten Beratung im Bundestagsplenum. Die von der Länderkammer geforderte Vorratsdatenspeicherung wird dabei vermutlich abgewehrt. So erklärte etwa auch Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen, bereits, dass die Bürger "vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten und der allgemeinen Datensammelwut geschützt werden müssen". Datenschutz könne kein "zu hohes Gewicht" haben, wie der schleswig-holsteinische Innenminister Klaus Buss jüngst behauptete. (Stefan Krempl) / (jk)