Markt für E-Signaturen kommt langsam in Schwung

Händchen haltend schieben Staat und Wirtschaft erste Großprojekte für Signaturkarten an und bereiten eine erneute Novelle der Gesetzesgrundlage vor.

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Anderthalb Jahre nach der Vorstellung des Signaturbündnisses und ein knappes Jahr nach dem Start der Gemeinschaftsinitiative von Staat und Wirtschaft nehmen Großprojekte zur Verbreitung von Chipkarten mit digitalen Identifikationszertifikaten Gestalt an. So machen sich auf der einen Seite die Sparkassen und Banken daran, ec-Karten mit Chips für den EMV-Sicherheitsstandard auszurüsten. Die bieten eine gute Grundlage für die Zusatzapplikation elektronische Signatur. Zudem stößt der Staat Vorhaben wie das einer neuen Gesundheitskarte oder der JobCard an, über das allein bis Ende 2005 alle rund 40 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitslosen mit Signaturkarten versorgt werden sollen. Noch keine Entscheidung ist dagegen zur Verknüpfung von digitalem Pass und Personalausweis gefallen.

Auf der Omnicard 2004, dem heute zu Ende gehenden Stelldichein der Chipkartenbranche in Berlin, zogen Ministerialbeamte und Unternehmer ein positives Zwischenfazit des Signaturbündnisses. "Es geht voran, weil wir uns gegenseitig an die Hand genommen haben", strahlte Andreas Reisen vom Bundesinnenministerium Optimismus aus. Die mit 13 Gründungsmitgliedern gestartete Allianz habe inzwischen 31 Unterstützer. Es gebe Fortschritte bei dem Ziel, das häufig beklagte Henne-Ei-Problem der fehlenden Anwendungen und der benötigten IT-Basis durch interoperable Lösungen zu überwinden. Seiner Meinung nach geht es nun darum, "multifunktional mit möglichst wenig Infrastruktur möglichst viel zu signieren."

Um den Bedürfnissen der Wirtschaft entgegenzukommen, will die Bundesregierung das 1997 verabschiedete und 2001 erstmals novellierte Signaturgesetz erneut überarbeiten. Die Rechtsgrundlage "wird angepasst, um den Einsatz der Signaturkarten zu erleichtern", kündigte Ditmar Staffelt, parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, an. Dabei soll es darum gehen, eine erneute Überprüfung der Identität von Bankkunden beim Bestellen einer Signaturkarte überflüssig zu machen. Eine weitere Forderung der Kreditwirtschaft ist es, die qualifizierte, an eine SmartCard gekoppelte Signatur als allein rechtsverbindliche Variante festzuschreiben.

Die Killer-Applikation ist für Michael Leistenschneider aus dem Vorstand der Nürnberger DATEV die JobCard. Und das nicht nur, weil die "kleine DATEV der Krankenkassen", die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG), das Konzept für den geplanten Ersatz des Sozialversicherungsausweises erstellt hat. Die Arbeitgeber könnten mit der E-Government-Anwendung 500 Millionen Euro sparen, rechnete Leistenschneider vor. Mit den Karten könnten nämlich die im Jahr 60 Millionen Mal zu Papier gebrachten Dienstbescheinigungen an die Behörden und die Archivierung wegfallen.

Anders als die Trustcenter-Betreiber sehen nicht alle Beobachter der JobCard so freudig entgegen. Das Besondere an dem Fachkonzept ist, dass gar keine eigene Karte ausgegeben wird, sondern die Anwendung auf eine bestehende SmartCard aufgespielt werden soll. Dabei kommen vor allem die Angebote der Kreditwirtschaft ins Spiel, etwa die SignaturCard der Deutschen Bank, die 20 Euro kostet und mit einem drei Jahre gültigen Zertifikat aufwartet. Dem Kasseler Rechtsprofessor Alexander Roßnagel wäre in diesem Zusammenhang eine staatlich ausgegebene Signaturkarte lieber. Seine Furcht: "Als marktwirtschaftlich orientierte Einheiten werden die Kreditinstitute ihre Kartenprojekte sofort einstellen, wenn sie nicht die von ihnen erhofften Gewinne abwerfen."

Gegen die Personalausweislösung hat Bernhard Esslinger von der Deutschen Bank aber Einwände: Pro Jahr würden nur rund zehn Prozent der Personalausweise neu ausgestellt, sodass die Signaturfunktionen sich nur langsam verbreiten würden. Zudem sei es zweifelhaft, ob die kryptographischen Lösungen die Laufzeit des Dokuments von zehn Jahren überstehen würden. Eine Lösung für alles, glaubt Esslinger, werde es nicht geben. Die Deutsche Bank allein hätte sich zudem verpflichtet, "auch einer Million Interessenten Karten auszuliefern. Wir haben die Backbones und Infrastrukturen bezahlt". Gefragt sei nun ihr effizienter Einsatz. Dabei sind sich der Bankenvertreter und der Jurist Roßnagel einig, dass die weiteren, etwa bei der Validitätsprüfung anfallenden Kosten vor allem die Marktpartner bezahlen sollen, die die eigentlichen Rationalisierungspotenziale haben. Dass bisher erst etwa 30.000 Karten mit qualifizierten Signaturen ausgeben worden seien, so Roßnagel, liege auch daran, dass der Nutzer momentan einen großen Nachteil habe: "Er liefert dem Kommunikationspartner sichere Beweismittel, die dieser gegen ihn verwenden kann." (Stefan Krempl) (anw)