EU-Effizienzziel: Energieverbrauch muss bis 2030 um 11,7 Prozent sinken
Das EU-Parlament hat die Reform der Energieeffizienz-Richtlinie beschlossen. Jährlich müssen die Mitgliedsländer durchschnittlich 1,5 Prozent Energie einsparen.
(Bild: nadianb/Shutterstock.com)
Mit 471 zu 147 Stimmen bei 17 Enthaltungen hat das EU-Parlament am Dienstag in Straßburg im Plenum einen Entwurf zur Novelle der Energieeffizienz-Richtlinie verabschiedet. Die Mitgliedstaaten sollen demnach gemeinsam dafür sorgen, dass der Energieverbrauch in der Gemeinschaft bis 2030 um mindestens 11,7 Prozent sinkt gegenüber dem Referenzszenario für 2020. Daraus ergibt sich eine Obergrenze von 763 Millionen Tonnen Öläquivalenten für den Endenergieverbrauch der EU und von 993 Millionen Tonnen für den Primärverbrauch von Brennstoffen wie Kohle oder Erdgas.
Energieeffizienzgesetz im Bundestag vorerst gescheitert
Auf den Kompromiss hatten sich Verhandlungsführer des Parlaments, der Ratspräsidentschaft und der EU-Kommission im März bereits prinzipiell geeinigt. Die Mitgliedsländer sollen demnach jährlich bis 2030 durchschnittlich 1,5 Prozent Energie einsparen. Einschlägige Quoten beginnen mit 1,3 Prozent im Zeitraum bis Ende 2025 und erreichen in der zweiten Stufe bis Ende 2030 schrittweise 1,9 Prozent. Dabei sollen die EU-Staaten Energieeinsparungen, die durch politische Maßnahmen im Rahmen der derzeitigen und der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erzielt wurden, Aktivitäten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems für Anlagen, Gebäude und Verkehr und Schritte im Bereich der Notstromversorgung bei der Berechnung des Ziels berücksichtigen können.
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Alle Mitgliedstaaten müssen zur Erreichung des EU-Gesamtziels beitragen, indem sie in ihren integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen entsprechende nationale Beiträge und Zielpfade festlegen. Aktualisierte Rahmenwerke sind noch in diesem Jahr und 2024 fällig. Die Kommission soll berechnen, ob alle vorgesehenen Beiträge zusammen das Ziel von 11,7 Prozent erreichen. Falls dies nicht der Fall ist, kann sie Korrekturen an den nationalen Beiträgen vornehmen.
Die Ziele der überarbeiteten Richtlinie sollen durch Maßnahmen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene in verschiedenen Sektoren erreicht werden. Einbezogen werden können etwa die öffentliche Verwaltung, Gebäude, Unternehmen und Rechenzentren. Die Ampel-Koalition wollte – insbesondere mit Fokus auf letztere – eigentlich am Freitag im Bundestag ein eigenes Energieeffizienzgesetz beschließen. Dies scheiterte aber daran, dass die AfD mit einem sogenannten Hammelsprung prüfen ließ, ob das Parlament beschlussfähig ist. Dafür waren aber zu wenig Abgeordnete anwesend, sodass die Abstimmung auf September verschoben wurde.
Weitere Einsparvorgaben geplant
Die EU-Abgeordneten betonten, dass das neue System insbesondere den öffentlichen Sektor abdecken soll, der seinen Endenergieverbrauch jährlich um 1,9 Prozent senken muss. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem gewährleisten, dass jährlich mindestens 3 Prozent der öffentlichen Gebäude in "Niedrigstenergie- oder Nullemissionsgebäude" umgewandelt werden. In der Vereinbarung haben die Co-Gesetzgeber auch neue Anforderungen an effiziente Fernwärmesysteme festgelegt, die vor allem für Städte mit über 45.000 Einwohnern gelten. Die Kommission plant derweil mit neuen Ökodesign-Vorschriften bereits das faktische Aus für Öl- und Gasheizungen.
(mho)