Brother erwirkt neuerliche Einstweilige Verfügung gegen Pelikan und Geha

Wie der japanische Druckerkonzern am Mittwoch mitteilte, hat das Landgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung gegen Pelikan und Geha erlassen, die beiden Unternehmen den Verkauf von Tintenpatronen verbietet, die Rechte von Brother verletzen könnten.

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Von
  • Matthias Parbel

Am 2. Februar 2010 hat das Landgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung gegen die Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG und die German Hardcopy AG (Geha) erlassen, wie der japanische Druckerhersteller Brother heute mitteilte. Beiden Unternehmen soll damit der Vertrieb bestimmter Tintenpatronen in Deutschland untersagt werden, bei denen Brother Rechte des geistigen Eigentums verletzt sieht.

Betroffen sind Tintenpatronen, die zu den Brother-Produkten LC 980 und LC 1100 kompatibel sind. Der japanische Hersteller hatte erst am 22. November 2009 hierzulande Schutzrechte zu diesen Tintenpatronen angemeldet – Brother vertreibt die Produkte in Deutschland allerdings bereits seit Juli 2008. Nachdem eine außergerichtliche Einigung mit Pelikan und Geha gescheitert sei, habe Brother im Dezember vergangenen Jahres eine Einstweilige Verfügung beantragt. Diese wurde nach Darstellung von Brother nun durch das LG Düsseldorf erlassen, da zumindest in einem der beiden Fälle eine Verletzung der Schutzrechte glaubhaft gemacht werden konnte.

In einem ähnlich gelagerten Verfahren hatten die Düsseldorfer Richter am 22. Dezember 2009 zugunsten von Brother geurteilt. Vorausgegangen war ein Streit zwischen denselben Parteien bezüglich der Rechteverletzung bei Tintenpatronen, die zu den Brother-Produkten LC 970 und LC 1000 kompatibel sind. (map)