Grundrechtsexperten des britischen Parlaments gegen Internetsperren

Der gemeinsame Ausschuss für Menschenrechte von Ober- und Unterhaus hat in einem Bericht umfangreiche Nachbesserungen am Regierungsentwurf für ein "Digital Economy Bill" gefordert.

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Der Ausschuss für Menschenrechte des britischen Parlaments hat umfangreiche Nachbesserungen am Regierungsentwurf für ein "Digital Economy Bill" gefordert. Das gemeinsame Gremium von Ober- und Unterhaus erkennt in einem jetzt vorgestellten Bericht Bedenken an, wonach vor allem die vorgesehenen Befugnisse zur Anwendung "technischer Maßnahmen" bis hin zu Internetsperren im Rahmen der "abgestuften Erwiderung" auf wiederholte Copyright-Verstöße "in unverhältnismäßiger Weise" angewendet werden könnten. Als mögliche Folgen nennt der Bericht Verletzungen der Rechte der Nutzer zum Kommunikationsaustausch und zur freien Meinungsäußerung.

Vor allem lässt der Regierungsvorstoß dem Ausschuss zufolge viele grundlegende Fragen offen, die vor der weiteren Behandlung des Entwurfs im Parlament zu klären seien. So erschließe sich aus dem Text etwa nicht einmal, ob das Kappen eines Internetzugangs gemäß dem Konzept "Three Strikes" sich auf einen unbegrenzten Zeitraum beziehe oder wann ein Copyright-Sünder wieder einen eigenen Anschluss beantragen könnte. Der Entwurf schweige sich auch darüber aus, was mit weiteren Haushaltsmitgliedern passieren solle. Weiter sei unklar, ob die "Nachweise" für Urheberrechtsverletzungen der Rechteinhaber nur für die zunächst vorgesehenen Warnungen des betroffenen Nutzers ausreichen oder auch bei deren Nichtbeachtung auch als Basis der geplanten Strafmaßnahmen dienen sollten.

Die Abgeordneten und Lords empfehlen, dass zumindest die Regulierungsbehörde Ofcom das Erfordernis und die Verhältnismäßigkeit von Sanktionen abschätzen sollte. Zudem sei gemäß den neuen EU-Vorgaben aus dem Telecom-Paket das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren im Falle eines Widerspruchs des abgemahnten Nutzers vorzusehen. Dieses müsse für den Betroffenen kostenfrei bleiben, wenn er sich erfolgreich gegen die Anschuldigungen der Rechteinhaber zur Wehr setze.

"Deutlich zu weit" geht dem Gremium Paragraph 17 des Entwurfs. Ihm zufolge soll Regierungsmitgliedern das Recht eingeräumt werden, auf dem Verordnungsweg das britische Urheberrecht zu ändern. Hier müsse dargelegt werden, inwiefern auch potenzielle weitere Eingriffe in Grundrechte auf diesem Weg ohne Korrekturmöglichkeiten durch das Parlament vertretbar seien. Der Bericht meldet hier Bedenken an, dass die Klausel gegen britische und europäische Menschenrechtsgarantien verstoßen könne. Ein Sprecher des federführenden Wirtschaftsministeriums versicherte laut BBC dagegen, dass die Initiative von Anfang an so ausgerichtet gewesen sei, dass die Bekämpfung illegaler Filesharing-Aktivitäten nicht im Gegensatz zu den Menschenrechten stehen sollte. Die Einwände des Ausschusses seien bereits größtenteils in Änderungsanträgen aufgegriffen worden. (anw)