EU-Kommission fordert bessere Durchsetzung des Spam-Verbots

EU-Kommissar Erkki Liikanen forciert den Kampf gegen unerlaubt zugesandte E-Mails.

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Erkki Liikanen, der für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige EU-Kommissar, will den Kampf gegen unerwünscht zugesandte E-Mails vorantreiben. Er hat heute in Brüssel Maßnahmen vorgestellt, die bei der Durchsetzung des Spam-Verbots der EU helfen sollen. Schwerpunkte sind die wirksame Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten, technische Lösungen, Selbstregulierung der Industrie, Sensibilisierung der Verbraucher und internationale Zusammenarbeit. Die zuständigen Behörden müssten mit Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnissen zur Aufspürung und Verfolgung von Spam-Versendern sowie zur Anpassung der Werbepraktiken an die Zustimmungsregelung ausgestattet werden.

"Gesetze allein bringen die Spam-Flut nicht zum Stehen", meint Liikanen. "Wenn wir alle -- Mitgliedstaaten, Unternehmen und Verbraucher -- unsere Hausaufgaben machen, dann können die heute vorgestellten zusätzlichen Maßnahmen sehr zur Verringerung der Menge an Spam beitragen, der derzeit die Vorteile der elektronischen Post und anderer elektronischer Kommunikationsmittel für unsere Gesellschaft und Wirtschaft untergräbt." Auch sei die internationale Zusammenarbeit wichtig, da ein Großteil des Spam von außerhalb der EU stammt. Am 2. und 3. Februar lädt die Kommission zu einer Arbeitstagung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa (OECD) über Spam. Dabei werde auch darüber beraten, wie die Ergebnisse des UN-Weltgipfels über die Informationsgesellschaft zum Thema Spam in der EU umgesetzt werden können.

Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation verbietet unerbetene Werbung gegenüber Einzelpersonen in der ganzen EU. Dabei gibt es für bestehende Kundenbeziehungen Ausnahmen. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, ihre Rechtsvorschriften bis zum 31. Oktober 2003 entsprechend anzupassen. Gegen Deutschland und acht weitere EU-Mitglieder hat die EU im Dezember 2003 ein Verstoßverfahren eingeleitet, weil diese die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt haben. (anw)