Digitaler Euro: Deutsche Kreditwirtschaft befürchtet Konkurrenz und Missbrauch

Die Kreditwirtschaft sieht im digitalen Euro einen neuen Konkurrenten. Vor allem Markteinschränkungen und Limits stoßen auf Kritik.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 39 Kommentare lesen
Euro,Symbol,In,A,Digital,Raster,Micro,Structure,-,3d

(Bild: peterschreiber.media/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.

Die Pläne rund um den digitalen Euro stoßen bei Banken und Sparkassen auf immer größere Kritik. Das zeigt die Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), einem Zusammenschluss verschiedener Banken- und Sparkassenverbände. Der Ende Juni 2023 von der EU-Kommission vorgelegte Gesetzesentwurf habe Bedenken bestätigt und sogar weiter verstärkt, so die DK. Im Mittelpunkt der Kritik steht die Befürchtung, der digitale Euro könnte sich zu einer Konkurrenz für Banken und Sparkassen entwickeln. Ebenso bestünde die Gefahr einer Finanzmarktinstabilität sowie ein hohes Missbrauchspotential.

Die DK begründet diese Kritik mit der Zielsetzung des Gesetzesentwurfs. Nach Ansicht des Verbands plane die EU-Kommission, den digitalen Euro als ein digitales Zahlungsverfahren auszugestalten – und eben nicht nur als digitales Zahlungsmittel. Damit stünde der digitale Euro jedoch in Konkurrenz zum SEPA-Standard (Single Euro Payments Area, Europäischer Zahlungsraum) und dem dazugehörigen SEPA-Verfahren. Einen echten Mehrwert würde der digitale Euro als Zahlungsverfahren jedoch nicht bieten, im Gegenteil: „Vielmehr würden hierdurch bereits existierende und zukünftige europäische privatwirtschaftliche Zahlverfahren benachteiligt und somit das Ziel des digitalen Euro, die Souveränität Europas zu stärken, konterkariert“, so die DK. Die geplante Annahmeverpflichtung für Händler könne darüber hinaus andere Zahlverfahren benachteiligen.

Auch am Haltelimit stört sich die Interessenvertretung der Kreditwirtschaft – obwohl der Gesetzesentwurf diesbezüglich keine Summe nennt. Im Gespräch waren bislang 3000 Euro pro Person. Die DK plädiert hingegen für ein „niedriges dreistelliges Haltelimit“ und folgt damit dem Vorschlag des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR). Der hatte Anfang Juli 2023 ein Haltelimit in Höhe von 500 Euro vorgeschlagen. Als Grund für ein so niedriges Limit nannte der Verband wie nun auch die Deutsche Kreditwirtschaft die Gefahr einer Finanzinstabilität. Ein zu hohes Limit könne dazu führen, dass Kunden Einlagen von Banken und Sparkassen abziehen und stattdessen bei der EZB für den digitalen Euro hinterlegen.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Geht es nach der DK, muss die EU-Kommission neben einem Haltelimit auch ein Transaktionslimit einführen. Dieses solle sich am Haltelimit, also einer niedrigen dreistelligen Summe, orientieren. Andernfalls könnten „erhebliche Betrugsrisiken entstehen, die deutlich größer wären, als im heutigen Zahlungsverkehr.“ Worauf sich die Befürchtung begründet, nennt der Verband nicht – vollständig anonyme Transaktionen scheiden als Grund aber aus. Denn die EU-Kommission plant, dass sich die Sammlung personenbezogener Daten nicht gegenüber heutigen Zahlungsmitteln und -diensten unterscheiden wird. Sprich: Einen gläsernen Kunden soll es ebenso wenig geben wie Transaktionen, die vollständig verborgen bleiben.

Im digitalen Euro sieht die Deutsche Kreditwirtschaft aber nicht nur einen vagen Konkurrenten für andere Zahlungsverfahren sowie Banken und Sparkassen. Deutlich wird das vor allem an zwei Punkten der Stellungnahme.

So fordert die DK eine marktorientierte Preisbildung für Dienstleistungen rund um den digitalen Euro. Sie zielt damit auf den Vorschlag der EU-Kommission, verschiedene Gebühren fest vorzugeben. Nach Ansicht der DK wäre das aber ein Eingriff in die Vertrags- und Preisgestaltungsfreiheit. Aber auch bei der Software befürchtet man Einschränkungen. Denn der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass Banken und Sparkassen für die Verteilung des digitalen Euros an den Kunden und Verwaltung durch ebendiesen durch den Frontend-Dienst der Europäischen Zentralbank (EZB) erfolgen muss. Dies würde den Kreditinstituten jedoch die Möglichkeit nehmen, eigene Frontends anzubieten.

Grundsätzlich, so das Fazit der Stellungnahme, befürworte man einen digitalen Euro als zusätzliches Zahlungsmittel. Die aktuellen Planungen würden jedoch keinen echten Mehrwert für die Gesellschaft oder Wirtschaft erkennen lassen. Allerdings zielt die geäußerte Kritik – wenig überraschend für einen Interessenverband – nur auf mögliche Nachteile für Banken und Sparkassen. Als Vermittler zwischen den Parteien könnte sich die Deutsche Bundesbank entpuppen. Bundesbank-Vorstand Burkhard Balz sprach sich bereits Ende Juli 2023 für ein gemeinsames Vorgehen aus.

(pbe)