Datenschützer übt massive Kritik an Copyright-Richtlinie der EU

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar befürchtet weitere Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis und in die Persönlichkeitsrechte der Bürger durch die geplanten Urheberrechtsbestimmungen.

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, befürchtet tiefe Einschnitte in das Fernmeldegeheimnis und in die Persönlichkeitsrechte der Bürger durch die geplante EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Interessen der Verwerter geistigen Eigentums. Im Gespräch mit heise online kritisierte der Ende 2003 ins Amt eingeführte Datenschutzexperte, dass der Gesetzesentwurf aus Brüssel die Auskunftsansprüche der Rechteinhaber zu weit ausdehne. Zudem könnte die Richtlinie alle gerade anlaufenden Bemühungen unterwandern, den Einzug kleiner Identifizierungschips (RFID-Tags) in eine Unzahl von Produkten datenschutzfreundlich zu gestalten. "Die Seite des Datenschutzes ist bisher bei den Beratungen der Richtlinie so gut wie überhaupt nicht berücksichtigt worden", gibt Schaar zu bedenken. Er setzt seine Hoffnung nun auf das Europaparlament, das den Entwurf im Februar in 1. Lesung behandeln soll.

Schwer im Magen liegt dem Bundesdatenschutzbeauftragten zum einen Artikel 9 des Vorschlags für eine "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum". Er sieht vor, dass Rechteinhaber weit gefasste Auskunftsrechte auf Daten von Personen erhalten sollen, bei denen nur ein Verdacht auf eine Urheberrechtsverletzung oder den rechtswidrigen Vertrieb urheberrechtlich geschützten Materials besteht. "Wir lesen diese Bestimmung so, dass auch Telekommunikations- und Internetzugangsanbieter zum Kreis der Verpflichteten gehören", erklärte Schaar. Dies würde das Fernmeldegeheimnis weiter verletzen. "Hinzu kommt", so der Datenschützer weiter, "dass der Anwendungskreis der Richtlinie noch nicht eindeutig geregelt ist". Demnach könnten nicht nur "gewerbliche Raubkopierer" betroffen sein, sondern möglicherweise "auch alle, die Privatkopien austauschen". Eine entsprechende Passage hält Schaar für "unverhältnismäßig".

"Gravierende datenschutzrechtliche Probleme" erwartet der Bundesdatenschutzbeauftragte ferner in Zusammenhang mit Artikel 21. Darin geht es um den rechtlichen Schutz technischer Vorrichtungen, die Produktfälschungen verhindern, Echtheit verifizieren oder Marken sichern sollen. Falls die Regelung beschlossen würde, fürchtet Schaar, könnten RFID-Tags nicht mehr von Verbrauchern unbrauchbar gemacht, deaktiviert oder etwa aus Kleidern herausgeschnitten werden. Die RFID-Minichips würden sich prinzipiell jedoch dazu eignen, beispielsweise die Träger entsprechend gekennzeichneter Waren zu identifizieren. "Sie könnten dazu missbraucht werden, verdeckt Daten über die Bürger zu gewinnen", kritisiert Schaar mit dem Verweis auf die Verknüpfung der Tags mit weltweiten Produktdatenbanken. "Dies kommt einem sehr massiven Eingriff in Persönlichkeitsrechte gleich."

Datenschützer fordern, dass die RFID-Chips, deren Einsatz hierzulande etwa die Metro testet, an der Kasse deaktiviert werden. Schon eine solche Maßnahme könnte mit der Durchsetzungsrichtlinie jedoch in Konflikt geraten, erläuterte Schaar. Er werde sich daher im Rahmen der so genannten Artikel-29-Gruppe, die Datenschutzfragen auf europäischer Ebene koordiniert, für eine Auseinandersetzung mit dem im Gesetzgebungsverfahren schon relativ weit gekommenen Entwurf stark machen und auch mit mehreren Europa-Abgeordneten über die Bedenken sprechen. Eine Entscheidungshilfe für die Parlamentarier bietet zudem der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) mit einem Positionspapier an. Darin schlägt er vor, die Richtlinie grundsätzlich zu entschlacken und auf bestimmte Ziele wie die Produktfälschung oder auch das "digitale Dilemma" der Medienindustrie nach einer sorgfältigen Abwägung zu beschränken. Zudem sollten Patente nicht in den Umfang des Gesetzes aufgenommen werden. (Stefan Krempl) / (jk)