Gesetz soll vor Spannern schützen

Voyeure nutzen die beliebten Kamera-Handys zum Knipsen von Personen in unangenehmen Situationen -- damit soll nun Schluss sein.

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In Unternehmen hat die Angst vor Industriespionage bereits zu Verboten von Kamera-Handys geführt. Ein öffentliches Kamera-Verbot ist jedoch kaum zu erwarten. Nach einem Bericht in der am Montag erscheinenden Ausgabe des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" haben sich die Rechtspolitiker der Bundestagsfraktionen nach jahrelangem Gezerre jetzt darauf geeinigt, die Intimsphäre der Bürger unter einen besonderen Schutz zu stellen. Fotografen müssen demnach in Zukunft mit Geldstrafen oder bis zu einem Jahr Haft rechnen, wenn sie Personen in intimen Situationen filmen oder fotografieren.

Der bereits im letzten Jahr diskutierte Gesetzentwurf soll in einen künftigen Strafgesetzbuch-Paragrafen 201a eingehen. Der aktuelle Paragraph 201 stellt zwar heimliche Tonaufnahmen unter Strafe, heimliche Bild- oder Filmaufnahmen hat der Gesetzgeber bisher noch gar nicht erfasst.

Künftig macht sich strafbar, wer von einer Person, die sich "in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" aufhält, "unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt". Laut Spiegel soll dies auch die wachsende Zahl der Internet-Seiten mit Fotos von heimlich fotografierten Personen eingedämmen. Voyeure nutzen die unauffälligen Kamera-Handys, um ohne Zustimmung der jeweiligen Person unbemerkt Fotos zu schießen -- häufig in unangenehmen oder gar peinlichen Situationen. (ll)