Gericht verbietet Patch für DVD-Kopierer

Die deutsche Landesgruppe der IFPI hat eine Unterlassungsverfügung gegen das Ulmer Softwareunternehmen S.A.D. erwirkt, die der Firma untersagt, weiterhin ihren "Copy Count Patch" zum Kopieren verschlüsselter Video-DVDs anzubieten.

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Von
  • Volker Zota

Die deutsche Landesgruppe der IFPI hat eine Unterlassungsverfügung gegen das Ulmer Softwareunternehmen S.A.D. erwirkt, die diesem das Anbieten eines Patches für seinen DVD-Kopierer "MovieJack" untersagt. Der Patch ermöglichte das Anfertigen von bis zu drei Privatkopien verschlüsselter Video-DVDs, was von S.A.D. als "Copy Count" bezeichnet wird.

Im Zuge des im vergangenen September in Kraft getretenen novellierten Urheberrechts hatte S.A.D. ein Rechtsgutachten anfertigen lassen, auf dessen Grundlage der Hersteller den Patch für sein Kopierprogramm angeboten hatte. Laut IFPI habe S.A.D. das Rechtsgutachten als "Persilschein" zur Legalisierung seines "Knacktools" nutzen wollen, habe diese Rechnung aber ohne die IFPI gemacht. "Das neue Urheberrecht gilt für jeden, auch Softwareunternehmen müssen sich daran halten", so Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. "Wer meint, durch juristische Gutachten Absolution bekommen zu können, der wird eines Besseren belehrt werden."

"Wir werden illegale Angebote zum Kopierschutzknacken auch zukünftig nicht hinnehmen und unsere Rechte durchsetzen, egal gegen wen. Das gilt auch für Softwareunternehmen, die an den Leistungen von Kreativen und Produzenten schmarotzen wollen", warnte Gebhardt potenzielle S.A.D.-Nachahmer. (vza)