Ortungs-Schwindel: Kalifornien bekommt 93 Millionen US-Dollar von Google

Nachdem Google jahrelang Aufenthaltsorte auf Smartphones gesammelt hat, auch wenn User das für abgeschaltet hielten, bekommt nun auch Kalifornien Geld.

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Standortsymbol von Google-Maps

(Bild: Sundry Photography/Shutterstock.com)

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In der Auseinandersetzung über die Speicherung der Aufenthaltsorte von Menschen, die ihre "Location History" deaktiviert hatten, hat Google nun auch eine außergerichtliche Einigung mit Kalifornien erzielt und wird allein dort 93 Millionen US-Dollar (rund 87 Millionen Euro) zahlen. Das teilte der dortige Justizminister Rob Bonta mit und ergänzte, dass sich der Suchmaschinenkonzern zu einer Reihe von Änderungen verpflichtet hat, mit der die Privatsphäre von Nutzern und Nutzerinnen besser geschützt werden soll.

Die jetzt vorgestellte außergerichtliche Einigung folgt auf eine zwischen 40 US-Bundesstaaten und Google in der Angelegenheit. Im November 2022 hatte der Konzern diesen insgesamt 392 Millionen US-Dollar zugesichert.

Dass Google weiter Standortdaten sammelte, auch wenn die "Location History" deaktiviert war, hatte der Journalist Ryan Nakashima von Associated Press (AP) 2018 aufgedeckt. Mehrere Google-Dienste, darunter Maps und die Google-Suche auf Android- und iOS-Smartphones, schickten auch in diesem Fall Standortdaten an Google. Dort wurden sie gespeichert und für die Erstellung detaillierter Nutzungsprofile benutzt, auf deren Basis personalisierte Werbung ausgespielt wurde. Einige US-Bundesstaaten verklagten Google, andere setzten direkt auf außergerichtliche Verhandlungen. Im Januar hat Google dem US-Bundesstaat Indiana 20 Millionen US-Dollar zugesichert.

Mit der Einigung bekommt Kaliforniens Staatskasse nun etwa 2,30 US-Dollar pro Einwohner, das ist merklich weniger als Indiana, aber viel mehr als zum Beispiel Maryland. Wie schon gegenüber den anderen US-Bundesstaaten, verpflichtet Google sich jetzt auch in Kalifornien dazu, transparenter zu machen, was genau die Deaktivierung der Standortdatenverfolgung bedeutet und was nicht. Für Nutzer und Nutzerinnen müsse sichtbar gemacht werden, dass die Verfolgung der Aufenthaltsorte für gezielte Werbung benutzt werden kann. Kern des Problems war, dass allein die Abschaltung des "Standortverlaufs" nicht ausreicht und auch die "Web- & App-Aktivitäten" die Erstellung von Bewegungsprofilen erlaube.

(mho)