Kennzeichenscanning: Bundesrat für automatisierte Parkraumkontrolle

Damit in den Städten weniger falschgeparkt wird, wollen die Bundesländer automatische Kennzeichenscanner einsetzen. Dafür gibt es aber rechtliche Hürden.

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(Bild: diy13/Shutterstock.com)

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Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass Falschparker künftig mit Scan-Fahrzeugen für Videokontrollen dingfest gemacht werden können. Im europäischen Ausland werde solche Technik "bereits wirksam, technisch zuverlässig und rechtssicher eingesetzt", um für mehr Parkgerechtigkeit zu sorgen, heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer (PDF) zur Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes.

Wegen des steigenden Parkdrucks und auch aus anderen Gründen bauten Städte und Kommunen das Parkraummanagement aus. Ziele wie mehr Verkehrssicherheit und die Mobilitätswende könnten nur erreicht werden, wenn alle Verkehrsteilnehmenden gleichermaßen fürs Parken bezahlen und die Höchstparkdauer einhalten, geht aus der Stellungnahme hervor. Dies funktioniere nur mit wirksamen Kontrollen, und die seien bisher personalintensiv. Bisher würden dabei ausschließlich Außendienstkräfte eingesetzt, die stündlich bis zu 50 Fahrzeuge überprüfen könnten.

Bis zu 1000 Kfz-Kennzeichen pro Stunde seien hingegen möglich mit Scan-Fahrzeugen, bei denen die angefertigten Bilder automatisch mit einer Parkberechtigungsdatenbank abgeglichen werden, schreibt der Bundesrat. Erfahrungen unter anderem in Amsterdam und in Paris zeigten, dass die Quote des regelkonformen Parkens signifikant erhöht werde. "Die Zahl der Ordnungswidrigkeiten sinkt, die Verkehrssicherheit wird erhöht und die mit dem Parkraummanagement verfolgten Ziele werden besser erreicht."

Damit das funktioniert, müssten laut Bundesrat alle Parkberechtigungen digital vorliegen und online in Echtzeit auf ihre Gültigkeit überprüft werden können. Da ein amtliches Kennzeichen ein personenbeziehbares Datum sei, stelle die Verpflichtung, diese zusammen mit den Parkberechtigungen zu hinterlegen, ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Dieser müsse gesetzlich geregelt werden, so wie auch die automatisierte Erfassung des Kennzeichens während der Kontrolle.

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Hier hat das Bundesverfassungsgericht bereits Zeichen gesetzt. Im Frühjahr 2019 entschied es, dass das in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen seinerzeit übliche automatische Scannen von Kfz-Kennzeichen für Fahndungszwecke teilweise verfassungswidrig ist. Für die Kennzeichenkontrollen müsse es einen hinreichend gewichtigen Anlass geben, damit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird, hieß es aus Karlsruhe zur Praxis in Bayern.

Darauf bezieht sich der ADAC-Verkehrsrechtsexperte Jost Kärger in der Rheinischen Post. Für einen anlasslosen Scan fehle die rechtliche Grundlage. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hingegen meint, digital solle nicht nur der Parkraum überwacht werden, sondern auch, ob auf Geh- und Radwegen falsch geparkt werde.

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Falschparker auf Bus- und Umweltspuren werden in Wiesbaden neuerdings von Omnibussen des dortigen Verkehrsunternehmens ESWE per Frontfotokamera erfasst. Dafür werde eine für den Straßenverkehr zugelassen IP-Kamera eingesetzt. Sobald das Fahrzeug den Betriebshof erreicht, werden die Fotos in ein geschlossenes System geladen, auf das nur die Verkehrssteuerung Zugriff hat. Dort werden die Fotos gesichtet, unbeteiligte Personen und Fahrzeuge unkenntlich gemacht und dann an die Verkehrspolizei weitergeleitet. Dabei würden alle datenschutzrelevanten Vorgaben eingehalten, erläuterte ein ESWE-Sprecher gegenüber heise online.

(anw)