Erneuerbare Energien: EU setzt Ausbauziele höher

Der EU-Rat hat neue Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien gebilligt. Bis 2030 sollen sie 42,5 Prozent des Energieverbrauchs bestreiten.

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Windrad in der Hemelinger Marsch.

(Bild: heise online / anw)

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Erneuerbare Energien wie Wind-, Solar- oder Wasserkraft müssen in der Europäischen Union deutlich ausgebaut werden. Bis 2030 sollen Erneuerbare 42,5 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in der EU ausmachen. Das geht aus einer Richtlinie (PDF) hervor, die die EU-Mitgliedsstaaten nun gebilligt haben. Bisher lag das Ausbauziel bei 32 Prozent. In Deutschland betrug der Anteil der erneuerbaren Energien im vergangenen Jahr nach Angaben des Umweltbundesamtes 20,4 Prozent.

Als freiwilliges Ziel werde angestrebt, 45 Prozent zu erreichen. Alle Länder werden dazu beitragen, Ziele in den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte zu erreichen, wie es in einer Mitteilung der EU-Staaten heißt.

Im Transportsektor können die Mitgliedsstaaten der EU wählen, ob sie den Treibhausgasausstoß dort um 14,5 Prozent durch Erneuerbare Energien bis 2030 verringern, oder ob sie bis 2030 einen Anteil der Erneuerbaren von 29 Prozent am Endenergieverbrauch erreichen. Fortgeschrittene Biokraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe wie Wasserstoff oder wasserstoffbasierte synthetische Kraftstoffe sollen einen Anteil von 5,5 Prozent bekommen. Für Gebäude legt die Richtlinie fest, dass diese bis 2030 zu mindestens 49 Prozent mit Erneuerbaren geheizt oder gekühlt werden, mit verbindlichen Zwischenschritten von bis zu 1,1 Prozent Zuwachs des Anteils pro Jahr.

Ebenfalls verabschiedet wurde die Luftfahrtverordnung ReFuelEU Aviation. Sie legt EU-weite harmonisierte Regeln für die Förderung nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) fest, wobei ein steigender Mindestanteil an SAF von Flugkraftstofflieferanten mit Kerosin gemischt und an EU-Flughäfen geliefert werden muss. Unter anderem müssen die Kraftstoffanbieter dafür sorgen, dass der Anteil nachhaltiger Flugkraftstoffe 2025 bei 2 Prozent, 2030 bei 6 Prozent und 2050 bei 70 Prozent liegt. Der Anteil synthetischer Kraftstoffe muss ab 2030 bei 1,2 Prozent liegen, wobei dieser Anteil bis 2050 auf 35 Prozent erhöht werden muss.

Entsprechende Regeln für den Seeverkehr wurden bereits im Juli angenommen. Sie schreiben vor, dass der Treibhausgasausstoß in der Schifffahrt um 2 Prozent im Jahr 2025 und im Jahr 2050 schließlich um 80 Prozent verringert werden muss. Ab 2030 müssen Fahrgast- und Containerschiffe ihren gesamten benötigten Strom vom Land beziehen, solange sie in großen EU-Häfen am Kai festgemacht sind.

Die neuen Regeln für die Erneuerbaren gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Europaparlament und EU-Staaten hatten auf dieser Grundlage dann Ende März einen Kompromiss ausgehandelt. Das Plenum des Parlaments bestätigte das Verhandlungsergebnis Mitte September formell. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird nun im EU-Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die Länder haben den Angaben zufolge nach dem Inkrafttreten 18 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

(anw)