Google-Nutzer werden bei Urheberrechtsverletzungen durch Google-KI entschädigt

Nutzer von Duet AI und Vertex AI sollen KI bedenkenlos einsetzen können. Google übernimmt die Kosten eventueller Copyright-Klagen, aber Bard bleibt außen vor.

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Ein weiblich anmutender Roboter sitzt vor einem Mischpult mit Bildschirmen und singt oder spricht in ein Mikrofon

(Bild: Bild: KI Stable Diffusion | Bearbeitung c't)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Frank Schräer

Google will Kunden vor den Folgen möglicher Urheberrechtsklagen schützen, sollten diese aufgrund der Nutzung von Google-Produkten mit Künstlicher Intelligenz vor Gericht gezogen werden. Google verspricht dabei einen zweigleisigen Ansatz, der branchenweit einmalig sei. Entschädigungen gibt es nicht nur, sollten die von der KI produzierten Ergebnisse gegen Copyright verstoßen, sondern auch bei Klagen gegen die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Training-Daten für die KI.

Damit folgt Google dem Beispiel Microsofts, das seine Kunden gegen Urheberrechtsverletzungen durch KI versichert, geht aber einen Schritt weiter. Die Verwendung künstlicher Intelligenz sehen viele Unternehmen als Risiko, basiert die KI doch auf dem Training von Daten aus dem Internet, die urheberrechtlich geschützt sein könnten. So haben etwa einige US-Autoren OpenAI wegen Copyright-Verletzung verklagt, denn für das Training seiner Sprachmodelle namens GPT würden urheberrechtlich geschützte Werke der Kläger verwendet.

Diese Bedenken will Google mit seiner Initiative ausräumen und verspricht in einem Blogbeitrag ein "geteiltes Schicksal" bei der Nutzung der KI-Produkte Googles. Der Konzern nennt dabei sieben Produkte beim Namen: Duet AI im Workspace (einschließlich in Google Docs und Gmail generiertem Text sowie generierten Bildern in Google Slides und Google Meet), Duet AI der Google Cloud, Vertex AI Search, Vertex AI Conversation, Vertex AI Text Embedding API, Visual Captioning und Visual Q&A in Vertex AI sowie Codey APIs.

Nutzern dieser KI-Produkte verspricht Google die "Übernahme der Verantwortung für die damit verbundenen potenziellen rechtlichen Risiken, wenn sie aus urheberrechtlichen Gründen angefochten werden". Prominente Ausnahme ist Google Bard, der in diesem Jahr eingeführte, KI-basierte Chatbot. Dieser steckt zwar auch in Gmail, Drive und YouTube, aber Entschädigungen nach Urheberrechtsklagen aufgrund von Bard-generierten Texten bietet Google offenbar nicht.

Google gibt zu, dass Entschädigungen bezüglich Training-Daten Künstlicher Intelligenz nicht neu sind, aber Kunden hätten eine explizite Klarstellung verlangt. Zudem sind nun auch die von der KI generierten Inhalte wie Texte eingeschlossen, sollten diese einem urheberrechtlich geschützten Werk ähnlich sein. Allerdings übernimmt Google nicht alle Kosten. Sollte etwa ein per KI erstelltes Firmenlogo bereits etabliert sein, aber doch gegen Copyright verstoßen, muss das Unternehmen den Austausch des Logos etwa auf Schildern oder Unterlagen selbst übernehmen.

Eine weitere Ausnahme nennt Google selbst. Denn sollte jemand per Künstlicher Intelligenz absichtlich Inhalte erzeugen, um gegen die Rechte anderer zu verstoßen, greift die Entschädigungsregelung nicht. Auch die Kunden sollten ihren Teil zu der Vereinbarung beitragen und Inhalte verantwortlich generieren lassen. Neue Verträge müssen die Google-Cloud-Kunden nicht abschließen, die Entschädigungsregelung ist Teil der Nutzungsbedingungen.

(fds)