BGH weist Klage von Kurt Biedenkopf gegen Internet-Domain ab [Update]

Der frühere sächsische Ministerpräsident wollte durchsetzen, dass die .de-Registry DeNIC die Adresse www.kurt-biedenkopf.de komplett sperrt.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag über eine Klage des früheren sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf (CDU) gegen die Verwendung seines Namens als Webadresse verhandelt und gegen Biedenkopf entschieden:. Der I. Zivilsenat wies am Donnerstag nach mündlicher Verhandlung die Revision des CDU-Politikers gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden ab. Eine Begründung des BGH-Urteils steht noch aus. (I ZR 82/01 -- Urteil vom 19. Februar 2004).

Der Politiker wollte durchsetzen, dass das DeNIC -- die zentrale Registrierstelle für alle Domainnamen mit der Endung .de -- die Adresse www.kurt-biedenkopf.de komplett sperrt. Er selbst will allerdings keine Internetseite anmelden: "Der Kläger legt keinen Wert auf die Domain", sagte sein Anwalt Joachim Kummer laut dpa.

Das Landgericht Dresden hatte auf Biedenkopfs Klage dem -- anders heißenden -- Inhaber des Domainnamens die Nutzung des Namens untersagt. Vor dem BGH ging es nun noch um die Frage, ob Biedenkopf das DeNIC zur Sperrung auch gegenüber künftigen Interessenten verpflichten kann. Sein Anwalt berief sich auf eine Verletzung des Namensrechts. Der Vertreter des DeNIC verwies auf ein früheres Urteil des BGH, wonach in erster Linie die Reihenfolge der Anmeldung entscheidend ist. Der Ansicht des DeNIC war bereits das Oberlandesgericht Dresden gefolgt. Biedenkopf ging daraufhin vor den Bundesgerichtshof, um in einem Musterprozess eine grundsätzliche Lösung herbeizuführen, da die Anmeldung sämtlicher Domainvarianten und die damit verbundenen Kosten für Privatpersonen unzumutbar seien. Auch der Bundesgerichtshof aber wollte sich der Forderung von Biedenkopf nicht anschließen. (jk)