Gute Nachrichten für Wahlmaschinen-Hersteller
Ein Richter am Superior Court of California hat entschieden, dass bei den kalifornischen Wahlen im März Maschinen zur elektronischen Stimmabgabe eingesetzt werden können.
Ein Richter am Superior Court of California hat entschieden, dass bei den kalifornischen Wahlen im März Maschinen zur elektronischen Stimmabgabe eingesetzt werden können. Gemeinsam mit kalifornsichen Wahlmaschinen-Kritikern hatten die Publizistin Bev Harris und der IT-Berater Jim March beantragt, dass die Verwendung von Diebold-Wahlmaschinen bei den kommenden Wahlen am 2. März und im November gestoppt wird, weil die Sicherheit der Touchscreen-Terminals nicht ausreichend sei.
Richter Raymond Cadei wies den Antrag jedoch nach einer 40-minütigen Anhörung zurück. Nach seiner Auffassung lagen nicht genügend Beweise vor, die einen so kurzfristigen Eingriff in den Ablauf der bevorstehenden Wahlen rechtfertigen. Ein Diebold-Anwalt zeigte sich nach US-Medienberichten zufrieden mit der Entscheidung. Die Klage sei eine "Verschwendung öffentlicher Ressourcen" gewesen.
Trotzdem bleibt der Wahlmaschinenhersteller weiter unter Druck: Anfang Februar wurde bekannt, dass die Beratungsgesellschaft Raba Technologies im Auftrag des US-Bundesstaates Maryland Computerspezialisten gezielt auf die Diebold-Wahlmaschinen angesetzt hatte. Sie konnte dabei nachweisen, dass man bei den umstrittenen Touch-Screen-Systemen Wählerstimmen systematisch verändern und sogar die Kontrolle über einen zentralen Wahlcomputer übernehmen kann. (wst)