Gute Nachrichten für Wahlmaschinen-Hersteller

Ein Richter am Superior Court of California hat entschieden, dass bei den kalifornischen Wahlen im März Maschinen zur elektronischen Stimmabgabe eingesetzt werden können.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Ein Richter am Superior Court of California hat entschieden, dass bei den kalifornischen Wahlen im März Maschinen zur elektronischen Stimmabgabe eingesetzt werden können. Gemeinsam mit kalifornsichen Wahlmaschinen-Kritikern hatten die Publizistin Bev Harris und der IT-Berater Jim March beantragt, dass die Verwendung von Diebold-Wahlmaschinen bei den kommenden Wahlen am 2. März und im November gestoppt wird, weil die Sicherheit der Touchscreen-Terminals nicht ausreichend sei.

Richter Raymond Cadei wies den Antrag jedoch nach einer 40-minütigen Anhörung zurück. Nach seiner Auffassung lagen nicht genügend Beweise vor, die einen so kurzfristigen Eingriff in den Ablauf der bevorstehenden Wahlen rechtfertigen. Ein Diebold-Anwalt zeigte sich nach US-Medienberichten zufrieden mit der Entscheidung. Die Klage sei eine "Verschwendung öffentlicher Ressourcen" gewesen.

Trotzdem bleibt der Wahlmaschinenhersteller weiter unter Druck: Anfang Februar wurde bekannt, dass die Beratungsgesellschaft Raba Technologies im Auftrag des US-Bundesstaates Maryland Computerspezialisten gezielt auf die Diebold-Wahlmaschinen angesetzt hatte. Sie konnte dabei nachweisen, dass man bei den umstrittenen Touch-Screen-Systemen Wählerstimmen systematisch verändern und sogar die Kontrolle über einen zentralen Wahlcomputer übernehmen kann. (wst)