Bundestag macht Weg frei für IT-Planungsrat

Das Parlament hat mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition und der SPD das Gesetz über neue Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnik bei Bund und Ländern verabschiedet.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 18 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Bundestag hat sich dafür ausgesprochen, einen IT-Planungsrats als neues Steuergremium der Kooperation von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik einzusetzen. Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition und der SPD verabschiedete das Parlament dazu am gestrigen Donnerstagabend unverändert einen entsprechenden Gesetzentwurf (PDF-Datei) der Bundesregierung. Die Fraktionen der Linken und der Grünen enthielten sich.

Der IT-Planungsrat soll unter anderem fachübergreifende Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards beschließen sowie E-Government-Projekte steuern. Seine Einrichtung ist im IT-Staatsvertrag von Bund und Ländern vorgesehen, den Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im November unterzeichnete und der Anfang April in Kraft treten kann. Der Bundesrat hatte dem Vorhaben bereits im Dezember seinen Segen erteilt. Der Bund wird im IT-Planungsrat durch die Bundesbeauftragte für Informationstechnik, Cornelia Rogall-Grothe, vertreten sein. Die Länder sollen mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattete Vertreter – in der Regel Staatssekretäre – entsenden. Darüber hinaus soll der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar neben Vertretern kommunaler Spitzenverbände beratend an den Sitzungen teilnehmen.

Der parlamentarische Innenstaatssekretär Christoph Bergner (CDU) lobte während der 2. und 3. Lesung des Gesetzesvorhabens, dass der IT-Planungsrat "eine große Chance für den Bürokratieabbau" sei. In dem neuen Gremien könnten mehrere Ebenen übergreifende elektronische Verfahren etablieren. Manuel Höferlin von der FDP-Fraktion sprach die Hoffnung aus, dass bei der Beschaffung von Hard- und Software nun mit einer vernetzten IT-Strategie Einsparpotenziale genutzt und "schlüssige E-Government-Strukturen" geschaffen werden könnten.

Die Linke Halina Wawzyniak monierte dagegen, dass dem Rat eine hinreichende demokratische Legitimation fehle. Ferner seien Kommunalverbände und Gemeinden nicht ausreichend vertreten. Beschlüsse würden per "Diktatur nach Kassenlage" zustande kommen. Weiter sei zu befürchten, dass durch den IT-Rat die Verwendung freier Software "behindert statt ermöglicht" werde. Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, bemängelte vor allem, dass die Datenschutzbeauftragten der Länder nicht von vornherein eingebunden seien. Zudem hätte dem Bundesdatenschutzbeauftragten ein effektives Mitbestimmungsrecht eingeräumt werden sollen. Generell sei nicht ausdrücklich fixiert worden, das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu beachten. Erforderlich sei auch mehr Transparenz gegenüber dem Bundestag und der Öffentlichkeit. Ein entsprechender Antrag der Grünen fand im Plenum aber keine Mehrheit.

Siehe dazu auch:

(anw)