Opposition fordert Reform der Haftungsregeln für Online-Anbieter

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Telemediengesetzes, um die EU-Richtlinie für audiovisuelle Medien umzusetzen. Eine Klarstellung der Verantwortlichkeiten von Providern soll es dabei allerdings nicht geben.

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Die Bundesregierung plant eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG), um die EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste in nationales Recht umzusetzen. Eine vielfach als überfällig betrachtete Klarstellung der Verantwortlichkeiten von Online-Anbietern soll es dabei nicht geben. Im Bundestag kritisierte die Opposition das Vorhaben (PDF-Datei).

Die beim Beschluss des TMG ausgesparte Rechtssicherheit im Bereich der Internethaftung sollte "alsbald" in Angriff genommen werden, monierte etwa Martin Dörmann, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Die derzeitige Rechtsprechung zur sogenannten Störerhaftung und die unklare Lage für Suchmaschinen und Hyperlinks gelte endlich zu beseitigen, forderte der Sozialdemokrat in seinem zu Protokoll gegeben Beitrag.

Kathrin Senger-Schäfer beklagte für die Linke, dass das Bundeswirtschaftsministerium "quasi über Nacht ein Internetsperrgesetz" erarbeitet habe, aber nicht fähig sei, die "niedergeschriebene Rechtsunsicherheit" in der Haftungsfrage für Inhalte- und Zugangsanbieter zu beenden. Die Medienexpertin der Grünen, Tabea Rößner bekräftigte, inhaltliche Vorabkontrollen müssten auch für Betreiber von Blogs und Foren "klar ausgeschlossen" werden.

Die CDU-Politikerin Martina Krogmann lobte dagegen den Ansatz der Initiative, im Einklang mit den Brüsseler Maßgaben bestimmte gemeinsame Grundvorschriften für lineare Fernsehprogramme und Video-on-Demand-Dienste zu schaffen. Zudem profitiere der Verbraucher auch bei nicht-linearen Video-Diensten von den Datenschutzbestimmungen des Gesetzes. Im Namen der FDP-Fraktion hob Claudia Bögel hervor, dass die Ausgestaltung der Vorgaben "offen" angelegt sei und neue Entwicklungen im Internet ermögliche. (vbr)