Neue Preisregeln für 0180-Rufnummern

Für 0180-Rufnummern gelten neue Preisobergrenzen. Anbieter solcher Nummern müssen auch die Mobilfunkpreise angeben.

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Von
  • Urs Mansmann

Ab dem heutigen Montag gelten für 0180-Rufnummern einige neue Regeln. Anbieter müssen nun nicht mehr nur den Preis aus dem Festnetz angeben, sondern auch den aus den Mobilfunknetzen, teilte die Bundesnetzagentur mit. Die gerne verwendete Formulierung "Preise aus den Mobilfunknetzen können abweichen" ist nicht mehr zulässig. Die unter 0180 erreichbaren "Geteilte-Kosten-Dienste" ("Shared-Cost-Services") heißen nun offiziell "Service-Dienste".

Aus den Mobilfunknetzen kostet eine Gesprächsminute nun zu allen 0180-Rufnummern maximal 42 Cent, die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Zeit. Im Festnetz differieren die Preise hingegen je nach Vorwahl: 01801, 01803 und 01805 werden pro Minute abgerechnet, die Maximalpreise liegen bei 3,9, 9 und 14 Cent pro Minute. Bei 01802 und 01804 erfolgt die Abrechnung der Anrufe aus dem Festnetz unabhängig von deren Dauer. Diese kosten 6 beziehungsweise 20 Cent.

Für Handy-Nutzer wird die Anwahl von 0180-Rufnummern damit günstiger. Häufig berechneten die Mobilfunkbetreiber einen Minutenpreis um 70, mitunter bis knapp 90 Cent. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass alle Mobilfunkbetreiber und Festnetzanbieter die neue Preisobergrenze künftig voll ausschöpfen.

Die Umbenennung in "Service-Dienste" hat einen ganz praktischen Grund: Die früher verbotene, aber dennoch verbreitete Praxis, einen Teil der Entgelte für die Anwahl von 0180-Rufnummern an den Betreiber des Dienstes auszuschütten, ist mit einer Änderung des TKG offenbar zulässig geworden, zumindest findet sich dort kein ausdrückliches Verbot mehr für Auszahlungen. (uma)