Cebit

Leistungserbringer stimmen eGK-Online-Anbindung zu

Im Rahmen der von Gesundheitsminister Philipp Rösler und Wirtschaftsminister Rainer Brüderle eröffneten Fachkonferenz Telehealth wurde bekannt, dass Ärzte- und Zahnärzte-Organisationen der Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zugestimmt haben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 21 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Im Rahmen der von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) und Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (ebenfalls FDP) auf der CeBIT eröffneten Fachkonferenz Telehealth wurde bekannt, dass die Organisationen der Leistungserbringer (Ärzte und Zahnärzte) der Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zugestimmt haben. Damit ist der Stammdatenabgleich beziehungsweise die Datenaktualisierung durch die Krankenkassen im Rahmen des "Basis-Rollouts" beschlossene Sache. Die Leistungserbringer sind dabei nicht verpflichtet, ihre Praxis-EDV anzuschließen, ein Lesegerät (und ein PC) reichen für den Kontakt mit dem Versichertenstammdatendienst (VSDD) aus.

Zur Eröffnung der Telehealth erklärte Messechef Ernst Raue Deutschland zum "Hinterland". Verglichen mit anderen Ländern sei die Vernetzung im Gesundheitswesen rückständig. Allerdings seien so auch beste Chancen vorhanden, dass der "mündige Consumer Teil der Wertschöpfungskette im Gesundheitswesen" werde und seinen Gesundheitszustand aktiv überwache. Mit einer launigen kurzen Ansprache über die Verdrehtheiten der Berliner Medien, die falsch berichten würden, brach Gesundheitsminister Rösler eine Lanze für die eGK: "Ich habe die Gesundheitskarte nicht gestoppt , das ist falsch. Mein Haus hat die elektronische Patientenakte mit einem Moratorium belegt, weil Fragen der Datensicherheit geklärt werden müssen. Welche Bedeutung der Datenschutz für unsere Gesellschaft hat, hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung gerade bewiesen."

Gleichzeitig betonte Rösler, dass er am Basis-Rollout der eGK festhalte. Mit der Stammdatenprüfung, dem Notfalldatensatz und dem elektronischen Arztbrief biete die Karte für alle drei Parteien (Krankenkassen, Patienten, Ärzte) wichtige Anreize zum Einstieg in die telematische Medizininfrastruktur. Das Umdenken bei einem über fünf Jahre alten System sei notwendig und nützlich. So seien mittlerweile dank Internet ganz andere Verfahren beim elektronischen Rezept möglich als ursprünglich geplant. Hier sollten alle Beteiligten Phantasie aufbringen.

Sein Ministerkollege Brüderle nannte den Einstieg in die Telematik einen wichtigen Wachstumsfaktor für den Gesundheitsmarkt. Er forderte von allen Beteiligten eine Mentalität des Anpackens, betonte aber ebenfalls unter Verweis auf das Karlsruher Urteil die Bedeutung des Datenschutzes im Gesundheitswesen. Für den Branchenverband Bitkom machte Verbandspräsident August-Wilhelm Scheer wieder einmal darauf aufmerksam, welche Vorleistungen die deutsche Industrie bereits erbracht habe. Diese könnten sich aber nur auszahlen, wenn mehr als die von Rösler genannten Basisdienste mit dem Einsatz der eGK starten.

Für die Ärzteschaft betonte Franz-Joseph Bartmann von der Bundesärztekammer, dass die Akzeptanz der Ärzte mit der Rolle der Ärzte im Gesamtprozess zusammenfalle. So dürfe die Prüfung der Arzneimittelsicherheit nicht Sache der Apotheker, sondern Aufgabe der Ärzte sein. Die Entscheidung der Ärzte, der Online-Anbindung zuzustimmen, sei Teil dieser Akzeptanz: Ein Arzt dürfe nicht gezwungen werden, seine gesamte Praxis anzuschließen.

Wie bereits im vergangenen Jahr gibt es neben der Fachkonferenz Telehealth auf der CeBIT einen "FutureCare" genannten Gesundheitsparcours, auf dem zukünftige Anwendungen mit der elektronischen Gesundheitskarte gezeigt werden. Auf der Telehealth selbst stellen 14 Unternehmen ihre telemedizinischen Produkte aus. (pmz)