Gericht: Durchsuchungen bei KaZaa sind rechtmäßig

Ein Gericht in Australien hat einen Antrag des KaZaa-Betreibers Sharman Networks abgelehnt, die so genannte Anton Piller order aufzuheben.

vorlesen Druckansicht 87 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Ein Gericht in Australien hat einen Antrag des KaZaa-Betreibers Sharman Networks abgelehnt, die so genannte Anton Piller order aufzuheben. Auf Grund dieser war im Februar mit der Beweisaufnahme in zwölf Liegenschaften begonnen worden, unter anderem in den Büros von Sharman Networks und Brilliant Digital Entertainment (BDE).

Den Widerspruch hatte Sharman Networks am 10. Februar gestellt mit der Begründung, die Australian Recording Industry Association (ARIA) habe das Gericht irregeführt. Der KaZaa-Betreiber arbeite in ähnlichen Verfahren in den USA mit den Ermittlern zusammen. Es habe daher keine Veranlassung gegeben zu denken, dass Sharman Networks in Australien anders handeln würde.

Der Richter hat dem nicht zugestimmt, aber befunden, dass das eingesammelte Material von unabhängigen Rechtsexperten begutachtet werden soll, bevor es im Verfahren Musikindustrie gegen Sherman Networks verwendet werden kann. Die Verhandlung geht am 23. März weiter. (anw)