Google auf Vorrat?
Der Bundesdatenschutzbeauftragte vergleicht die Datensammlungen von Internet-Unternehmen mit der Vorratsdatenspeicherung - und verharmlost sie damit.
Vorletzte Woche beschäftigte ich mich an dieser Stelle mit dem aktuellen Eindreschen einiger Mitglieder der Bundesregierung auf Google - und warum dies angesichts ihres Verhältnisses zur Vorratsdatenspeicherung ein durchaus heuchlerisches Element enthält.
Inzwischen ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekanntlich ergangen - die aktuelle Massenspeicherung ist nichtig und ihr werden künftig deutlich strengere Regeln auferlegt. Ein totaler Sieg für die Speichergegner ist es nicht, so hätten sich viele ein Totalverbot der anlasslosen Erfassung derart sensibler Daten gewünscht. Trotzdem: Ein Schuss vor den Bug der Freunde eines Überwachungsstaates ist es allemal.
Im Zuge der Debatte meldete sich nun auch Deutschlands oberster Datenschützer, der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, in einem Interview zu Wort. Darin zieht er einige merkwürdige Vergleiche. Nach dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung sollten nun auch private Datensammlungen großer Unternehmen strenger reguliert werden. Die seien, etwa bei Google, ja jetzt "schon viel genauer, umfangreicher und aussagekräftiger als das, was durch eine staatlich verordnete Speicherung erfasst wird". Dies sei "auch eine Art Vorratsdatenspeicherung, das kann ich nicht anders ansehen", so Schaar.
Das ist eine erstaunliche Feststellung. Ich gehöre selbst zu denjenigen, die Google und Co. regelmäßig vorwerfen, es mit der Speicherung etwa von Suchdaten (aktuelle Frist ohne Teilanonymisierung: neun Monate) deutlich zu übertreiben. Aber es gibt doch einen deutlichen Unterschied zwischen einer Vorratsdatenspeicherung, die beispielsweise die Positionsangaben des Handys jedes einzelnen Bürgers dieses Landes sechs Monate lang mit Namen und Uhrzeit erfasst - und Search Logs, die auf eine von Google selbst zunächst nicht identifizierbare IP-Adresse verweisen. Natürlich sollte all das deutlich kürzer gespeichert werden und auch Dienste wie die personalisierte Werbung, die Google seit kurzem anbietet, gehören intensiv begutachtet.
Aber die beim Internet-Riesen (oder bei Facebook) anfallenden Daten, die Nutzer häufig genug selbst kontrollieren können (Sinnspruch: "Wenn ich Angst vor Google habe, nutze ich es nicht!") mit der zwangsweisen Vorratsdatenspeicherung zu vergleichen, ist Verharmlosung derselben. Nun mag es sein, dass Google- und Facebook-Bashing gerade trendy ist. Aber von einem Bundesdatenschutzbeauftragten sollte man eigentlich erwarten, dass er korrekte Vergleiche zieht. Oder?
(bsc)