Wirtschaftsausschuss beschließt Telekommunikationsgesetz

Die Verabschiedung des Gesetzes in zweiter und dritter Lesung des Bundestages an diesem Freitag gilt als sicher.

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  • dpa

Am Telekommunikations-Markt soll der Wettbewerb weiter verstärkt werden. Nachteile der Konkurrenten im Vergleich zur marktbeherrschenden Deutschen Telekom beim Leistungsangebot an die Kundschaft sollen weiter abgebaut werden. Das sieht das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) vor, das der Wirtschaftsausschuss am Mittwoch mit rot-grüner Mehrheit gegen Union und FDP fertig stellte. Die Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung des Bundestages an diesem Freitag gilt als sicher.

Experten gingen parteiübergreifend von der Länder-Anrufung des Vermittlungsausschusses am 2. April im Bundesrat aus, erwarteten aber keine Gesetzesblockade insgesamt. "Es geht hier nicht um Fundamental-Opposition, sondern um Kritik in der Sache", sagte die CDU-Abgeordnete Martina Krogmann auf dpa-Anfrage. "Auf jeden Fall müssen wir vor der Sommerpause die Gesetzgebung abschließen." Rot-Grün komme mit dem Gesetz ohnehin ein Jahr zu spät. Gegen Deutschland laufe längst ein Vertragsverletzungsverfahren der EU. Bis zum Schluss hatte die Koalition an den Gesetzesänderungen gearbeitet -- auch um Forderungen des Bundesrates einzuarbeiten. "Uns ist ein gutes Gesetz gelungen, das den Wettbewerb fördert, EU-Vorgaben erfüllt und mit der Verfassung vereinbar ist", sagte Hubertus Heil von der SPD.

Bringt die Telekom künftig neue Produkte an den Markt, muss sie nach dem jetzigen Gesetz die technischen Vorleistungen dafür zeitgleich ihren Konkurrenten zur Verfügung stellen. Ein faires Verfahren dabei soll die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) sicher stellen. Änderungen gibt es auch beim Weiterverkauf. So können Mitbewerber zwar schnelle DSL-Anschlüsse künftig zu Großhandelspreisen von der Telekom mieten und unter eigenem Namen vermarkten. Jedoch werden sie bei diesem Weiterverkauf ("resale") zugleich gezwungen, Netzkapazitäten von der Telekom mitzubeziehen, auch wenn sie über eigene Netze verfügen. Hier kam der Gesetzgeber der Telekom deutlich entgegen. Der Konzern verwaltet derzeit mehr als 90 Prozent aller DSL-Anschlüsse.

Beim umkämpften Gebühren-Inkasso folgt das Gesetz einem zwischen der Telekom und den Wettbewerbern bereits gefundenen Kompromiss. Danach ist die Telekom weiterhin auch für den Einzug von Forderungen der Konkurrenten an deren Kunden zuständig -- allerdings nur bis 30 Euro. Mahnbescheide müssen die Wettbewerber künftig selbst verschicken. Aus Sicherheitsgründen müssen die Telefongesellschaften umfangreiche Daten über das Kommunikationsverhalten speichern. Sicherheitsbehörden sollen bei der Abfrage von Informationen bei Unternehmen der Branche einen Teil der dadurch entstehenden Kosten tragen müssen.

Zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes siehe auch:

(dpa) / (anw)