Bundestag verabschiedet Telekommunikationsgesetz

Das Rahmenwerk der Koalition will den Wettbewerb fördern und soll für die Unternehmen Kostenentlastungen bei der Überwachung bringen, der Opposition geht es allerdings nicht weit genug.

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Nach einer rund einstündigen Debatte hat der Bundestag am heutigen Freitagvormittag das lange umkämpfte Telekommunikationsgesetz (TKG) mit den Stimmen der rot-grünen Koalitionsmehrheit in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Die Opposition votierte gegen das Rahmenwerk für die Wachstumsbranche, da ihr die Weichenstellungen für künftigen Wettbewerb nicht weit genug gehen. So halten sowohl Martina Krogmann, die Internetbeauftragte der Union, als auch der telekommunikationspolitische Sprecher der FDP, Rainer Funke, den innerhalb der Koalition ausgehandelten Kompromiss für inhaltlich "unzureichend". Sie kritisierten zudem, dass die Regierungsfraktionen vernünftige parlamentarische Beratungen boykottiert hätten und, betonte Funke, nach einer fast ein Jahr dauernden internen Abstimmung nun angesichts drohender Sanktionen aus Brüssel "die verplemperte Zeit im Schweinsgalopp aufholen" wollten.

Einig sind sich alle Parteien, dass das TKG in seiner Bedeutung kaum zu unterschätzen sei. "Das Wohl und Wehe der Telekommunikationsbranche ist entscheidend für die Volkswirtschaft", erklärte Krogmann, die in der Umsetzung der EU-Vorgaben durch die Bundesregierung nicht den nötigen Startschuss für mehr Wettbewerb sieht. Für die Sprecher für Telekommunikationspolitik der SPD-Fraktion, Hubertus Heil, sowie der Grünen, Michaele Hustedt, bestimmt das TKG gar "maßgeblich die Lebenswirklichkeit nahezu aller Menschen in diesem Land. Es beeinflusst, mit welchen Möglichkeiten und zu welchem Preis wir in Zukunft miteinander kommunizieren."

Auf keinen gemeinsamen Nenner kamen die Fraktionen jedoch vor allem in der Frage der Kontrolle des Altmonopolisten, der Deutschen Telekom. So gab es in der heutigen Plenarstunde noch einmal einen Schlagabtausch zwischen Krogmann und Heil über die Auflagen für den Platzhirsch beim Weiterverkauf seiner Produkte, dem so genannten Resale. Hier pocht Krogmann auf entbündelte Angebote der Telekom, bei der die Wettbewerber gleichsam einzelne Schrauben vom rosa Riesen erwerben können und nicht den ganzen Schraubenkasten kaufen müssen. Anders sei das Monopol des Bonner Giganten "nicht zu knacken". Die Koalition hat dagegen eine Übergangsklausel ins Gesetz aufgenommen, laut der die Telekom oder City-Carrier zwei Jahre noch das gebündelte Resale anbieten können, die Konkurrenten also beispielsweise auch die Leitungen der Infrastrukturbauer mitmieten müssen.

Auch der Koalitionskompromiss bei der geplanten anteilsmäßigen Beteiligung des Staats an den Kosten, die bei den Telcos und Providern durch die im Gesetz großzügig gefasste Abfrage von Telekommunikationsdaten der Nutzer anfallen, geht Krogmann nicht weit genug. Sie spricht von einem "Gummiparagraphen", da das Gesetz der Bundesregierung nicht zwangsweise vorschreibt, gemeinsam mit den Ländern eine entsprechende Verordnung für die Kostenübernahme zu erlassen. Die Internet-Expertin der CDU/CSU-Fraktion hat in diesem Punkt allerdings eine völlig andere Ansicht als viele Landespolitiker, die auf die sechsmonatige Vorratsspeicherung sämtlicher Telekommunikations-Verbindungsdaten bei den Providern pochen und damit der Rundumüberwachung der Nutzer das Wort reden. Krogmann betonte gegenüber heise online denn auch, dass sie hier allein "für die Bundestagsfraktion" spreche. Die Regierungskoalition glaubt dagegen, dass die gefundenen Regelungen durch die finanzielle Beteiligung der Sicherheitsbehörden bei der Durchführung von Überwachungsmaßnahmen der Verhältnismäßigkeit in diesem Bereich Rechnung tragen.

Die verbliebenen Streitigkeiten werden die Koalition und die Opposition nun im Vermittlungsausschuss ausdiskutieren müssen. Denn es besteht kein Zweifel, dass der unionsdominierte Bundesrat das TKG Anfang April ablehnen wird. Hustedt und Heil appellierten vorab an die Länder, "die erreichten Verbesserungen für alle Unternehmen sowie für den Daten- und Verbraucherschutz keinem sachfremden Kompromiss mit anderem Interesse zu opfern".

Zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes siehe:

(Stefan Krempl) / (jk)