EFF kritisiert geheimen iPhone-Entwicklervertrag

Programmierer von Anwendungen für Apples Smartphone müssen eine jetzt erstmals veröffentlichte Lizenzvereinbarung unterschreiben, die laut der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation problematische Passagen enthält.

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Die Überschrift könnte deutlicher nicht sein: "All Your Apps Are Belong to Apple". Unter Anspielung auf ein altes Netz-Meme veröffentlicht die Netzbürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) erstmals das bislang geheime "iPhone Developer Program License Agreement", das jeder von Apple für iPhone und iPod touch zugelassene Programmierer unterschreiben muss.

Die Herausgabe des Entwicklervertrages erreichte die EFF auf Umwegen: Da auch die US-Weltraumbehörde NASA eine eigene Anwendung in den App Store gestellt hat, konnten die Aktivisten den Vertrag mit Hilfe des amerikanischen Informationsfreiheitsgesetzes per Anwaltsschreiben anfordern. Inzwischen stehen zwei Versionen des Vertrages online – eine ältere aus dem März 2009 und die jüngste aus dem vergangenen Januar.

Das Lizenzwerk enthalte an mehreren Stellen problematische Passagen, die die Freiheit von Entwicklern und Nutzern einseitig einschränken, meint EFF-Justiziar Fred von Lohmann. So werde Programmierern verboten, ihre Anwendung auf irgendeinem anderen Weg außerhalb des App Store, also etwa die Jailbreak-Plattform Cydia, zu vertreiben. Das gelte selbst für den Fall, dass Apple die Anwendung für den App Store ablehne.

Ebenso verboten ist dem Lizenzvertrag zufolge das Reverse Engineering von iPhone oder anderen Apple-Produkten. Auch einen Jailbreak darf der zugelassene Entwickler nicht mehr durchführen. "Sie werden (...) keine App oder kein anderes Programm schaffen, das die von Apple eingesetzte Sicherheitslösung (...) das DRM oder Verifikationsmechanismen (...) außer Kraft setzen oder hacken (...)", heißt es unter anderem. Das gelte "für diese Apple-Software, jeden anderen Dienst oder jede andere Apple-Software oder Technologie".

Auch behält sich Apple das Recht vor, einmal zugelassene Apps nachträglich wieder aus dem App Store zu tilgen. Apple dürfe jederzeit "das digitale Zertifikat einer ihrer Anwendungen" zurückziehen. Das war von Apple stets mit Sicherheitserwägungen begründet worden, um etwa Malware nachträglich vom iPhone löschen zu können.

Während Apple sich selbst zahlreiche Rechte einräumt, haben die Programmierer erstaunlich wenige. Laut Sektion 14 des Entwicklervertrages hat sich Apple für Schadensersatzfälle eine Haftungsgrenze von satten 50 US-Dollar (37 Euro) eingeräumt. Das sei "ziemlich bemerkenswert", meint von Lohmann, schließlich halte Apple die wirtschaftliche Grundlage des Entwicklers ebenso in den Händen wie seinen guten Ruf.

Tatsächlich hat es schon diverse Fälle gegeben, in denen Apple ein Programm entweder monatelang nicht zugelassen hat oder es aus seinem Angebot tilgte, ohne den Entwickler anzuhören. Zuletzt sollen knapp 5000 nach europäischem Verständnis eher harmlose "Sexy"-Anwendungen aus dem App Store getilgt worden sein, was die Entwickler viele tausend Dollar Umsatz kostete.

Insgesamt, so lautet das Fazit des EFF-Anwalts, geriere sich Apple "wie ein neidischer und launenhafter Feudalherr". Der Computerkonzern lege dem Markt, den er kontrolliere, Ketten an. "Wenn Apple ein echter Anführer sein will, sollte die Firma Innovation und Wettbewerb fördern." Ein Gutes immerhin hat die strikte Kontrolle: Sicherheitsexperten halten Apples Softwareladen deshalb für etwas besser geschützt vor Malware als die Konkurrenz. Entwicklern, die aufgrund von Apples unvorhersehbarem Vorgehen ihren Lebensunterhalt verlieren, dürfte das jedoch wenig Trost sein. (vbr)