Gericht: Grundgebührenerhöhung der Telekom Austria ist illegal

Das Wiener Kartellgericht untersagt der Telekom Austria die Beibehaltung der Tik-Tak-Tarife in ihrer bisherigen Form. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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Das Wiener Kartellgericht untersagt der Telekom Austria (TA) die Weiterführung der Tik-Tak-Tarife in ihrer bisherigen Form. Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde hatte sich das Gericht mit der im Herbst erfolgten Abschaffung des Tarifes mit der niedrigsten Grundgebühr zu beschäftigen. Der Telekom-Konzern, der wegen des festgestellten Missbrauchs seiner Marktmacht auch 500.000 Euro Bußgeld zahlen soll, strebt ein Rekursverfahren vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) an. Daher ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.

TA hatte zum 28. September 2003 den "Minimumtarif" mit der monatlichen Grundgebühr von 14,28 Euro abgeschafft. Dessen Nutzer wurden, sofern sie nicht einen neuen Vertrag abschlossen, nicht in die nächstniedrige Grundgebühren-Stufe (TikTak International, 15,84 Euro), sondern in den Standard-Tarif (17,44 Euro) umgestellt. Die Preiserhöhung hatte bei der Konkurrenz für Empörung gesorgt, war aber von der Regulierungsbehörde genehmigt worden. Das Kartellgericht ist dieser Genehmigung nicht gefolgt und hat der Telekom nun in einem mündlich verkündeten Spruch auferlegt, einen Tarif mit Sekundentakt und ohne Inklusivminuten anzubieten.

Der Festnetz-Chef der TA, Rudolf Fischer, hatte sich durch die Preiserhöhung "neuen Schwung im Markt" erhofft, seinen Kundenverlust zu Gunsten des Mobilfunk aber eher beschleunigt. Heute ist er ob der Gerichtsentscheidung verärgert und meint: "Die ökonomische Realität am heimischen Telefonmarkt ist geprägt von einem dramatischen Preiskampf zwischen dem Festnetz und dem Mobilfunk. Und in dieser Situation werden die Kunden von Telekom Austria durch den Beschluss des Kartellgerichts auch noch drastisch benachteiligt."

Romed Karré, Präsident des Verbandes Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT), meint hingegen: "Wir sehen unsere Argumentation voll bestätigt und begrüßen es, dass dem Marktmissbrauch der TA ein Riegel vorgeschoben wird. Auf welcher Grundlage die Regulierungsbehörde das Tarifsystem genehmigt hatte, war für uns ohnedies von Anfang an nicht nachvollziehbar." Die Buße von 500.000 Euro sei nur als symbolisch zu verstehen, zumal der bisher missbräuchlich eingestrichene Gewinn der TA 30 Millionen Euro betrage.

Das Verfahren vor dem OGH wird mehrere Monate in Anspruch nehmen. Zumindest so lange kann TA die umstrittene Tarifstruktur beibehalten. (Daniel AJ Sokolov) / (anw)