Experten fordern schärfere Bestrafung des Besitzes von Kinderpornographie

Mediziner, Staatsanwälte und Strafverteidiger haben sich bei einer Anhörung der FDP-Bundestagsfraktion dafür ausgesprochen, das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe für den Besitz kinderpornographischer Inhalte zu erhöhen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 517 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Mediziner, Staatsanwälte und Strafverteidiger haben sich bei einer Anhörung der FDP-Bundestagsfraktion am Mittwoch in Berlin dafür ausgesprochen, das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe für den Besitz kinderpornographischer Inhalte zu erhöhen. Die Gesetze gegen Kinderpornographie seien generell "ausreichend", erklärte Oberstaatsanwalt Peter Vogt aus Halle. Nur der Besitz entsprechenden Materials werde mit maximal zwei Jahren "zu wenig streng bestraft".

Streng genommen müsste jeder Download von Missbrauchsbildern als einzelne Straftat gewertet werden, führte Vogt aus. Eine entsprechende Auswertung vorgefundenen Materials sei aber "nicht zu leisten". Der Einfachheit halber schaue man in der Praxis "nur in den Topf" und messe, wie viel Material ein Täter habe. Dabei sei die Anzahl auszuwertender Dateien insgesamt von 181.345 im Jahr 2008 auf fast sechs Millionen im vergangenen Jahr gestiegen. Das Datenvolumen pro Verfahren sei parallel von 9,4 Megabyte auf 1,6 Gigabyte Material angewachsen.

Auch die Strafverteidigerin Margarete Gräfin von Galen machte einen "Wertungswiderspruch" bei der Einschätzung des Besitzes von Kinderpornographie aus. Dieser werde trotz bereits erfolgter Verschärfungen "noch als Kavaliersdelikt gehandhabt". Hier sei ein entgegengesetztes Signal nötig. Wenn der Strafrahmen bei fünf Jahre läge, gäbe es ganz andere Handlungsmöglichkeiten für die Gerichte. Zudem sei die derzeitige Rechtslage problematisch, dass die Beschaffung von Missbrauchsbildern dem eigentlichen Straftatbestand Besitz untergeordnet sei. Besser sei es, etwa das Betrachten einschlägigen Materials oder den Download strafrechtlich vom eigentlichen Besitz zu trennen.

Auch Klaus Beier vom Institut für Sexualwissenschaft an der Berliner Charité forderte, dass die "Nutzung von Missbrauchsdarstellungen" stärker geächtet werden müsse. Beier ist die "leichte Verfügbarkeit" des Materials etwa über das Internet ein Dorn im Auge. Es sei wichtig, Männer mit pädophiler Neigung frühzeitig zu erreichen. Diese dürfe nicht selbst verurteilt werden. Die Betroffenen müssten aber in die Lage versetzt werden, "ihre Impulse zu kontrollieren". Hier könnten präventive Werbekampagnen wie die von der Charité lancierte und vom Bundesjustizministerium unterstützte Anzeigenserie "Kein Täter werden. Auch nicht im Netz" hilfreich sein. Beier bedauerte zugleich, dass viele Mediendienste im Web nicht bereit seien, die entsprechenden Banner zu schalten. (vbr)