EU-Kommission verfügt Geldstrafe und Produktauflagen gegen Microsoft

Microsoft muss 497,2 Millionen Euro zahlen und unter anderem innerhalb von 120 Tagen die Schnittstellen offen legen, die die Wettbewerber benötigen, damit ihre Produkte mit dem allgegenwärtigen Betriebssystem Windows kommunizieren können.

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Die EU-Kommission hat ihre Entscheidung, Microsoft mit einer Geldbuße zu bestrafen, nun offiziell verkündet: Der Redmonder Konzern muss 497,2 Millionen Euro zahlen. Nach "gewissenhaften und umfangreichen Nachforschungen" und drei Beschwerden von Konkurrenten meint die Kommission nun, das US-amerikanische Software-Unternehmen habe wegen "Missbrauchs seines Quasi-Monopols (Artikel 82 EG-Vertrag) bei PC-Betriebssystemen gegen die EG-Wettbewerbsregeln verstoßen".

"Die Europäische Kommission kam nach fünfjährigen Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass die Microsoft Corporation durch Ausdehnung ihres Quasi-Monopols bei Betriebssystemen für PCs auf den Markt für Betriebssysteme für Arbeitsgruppenserver und den Markt für Medienabspielprogramme gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen hat", heißt es in einer Mitteilung. Da das rechtswidrige Verhalten nach wie vor andauere, ordnet die Kommission an, dass Microsoft innerhalb von 120 Tagen die Schnittstellen offen legen muss, die die Wettbewerber benötigten, damit ihre Produkte mit Windows kommunizieren können. Außerdem verlangt die Kommission, dass Microsoft innerhalb von 90 Tagen PC-Herstellern und Endnutzern die Möglichkeit gibt, Windows auch ohne den Windows Media Player zu erwerben.

Microsoft habe seine Marktmacht missbraucht, indem es die Kommunikationsfähigkeit zwischen dem Windows-Betriebssystem für PCs und nicht von Microsoft stammenden Arbeitsgruppenservern bewusst eingeschränkt habe. Außerdem habe das Unternehmen seinen Windows Media Player, der nicht konkurrenzlos sei, an Windows gekoppelt. Dieses "fortwährende missbräuchliche Verhalten" bremse die Innovationsbereitschaft und gehe zu Lasten des Wettbewerbs und der Verbraucher, die dadurch weniger Auswahl vorfänden und höhere Preise zu zahlen hätten.

"Beherrschende Unternehmen haben eine besondere Verantwortung, die sie zu einem Geschäftsgebaren verpflichtet, das echten Wettbewerb zulässt und nicht verbraucher- und innovationsfeindlich ist", erklärte der Wettbewerbskommissar Mario Monti. "Die heutige Entscheidung stellt sicher, dass auf den betroffenen Märkten wieder ein fairer Wettbewerb stattfinden kann, und stellt klare Spielregeln für das künftige Verhalten eines Unternehmens in einer derart beherrschenden Stellung auf", betonte Monti.

Microsoft muss innerhalb von 120 Tagen die vollständigen und genauen Schnittstellenspezifikationen offen legen, mit denen nicht von Microsoft stammende Arbeitsgruppenserver uneingeschränkt mit Windows-PCs und Servern kommunizieren können. Konkurrierende Anbieter könnten so Betriebssysteme für Arbeitsgruppenserver entwickeln, die auf dem Markt konkurrenzfähig sind, erklärten die EU-Wettbewerbshüter. Die offen gelegten Informationen muss Microsoft aktualisieren, sobald das Unternehmen neue Versionen auf den Markt bringt.

"Sollten die Schnittstelleninformationen durch geistige Eigentumsrechte geschützt sein, hätte Microsoft Anspruch auf eine angemessene Vergütung", teilt die Kommission mit. Die Anordnung betrifft alle Unterlagen, die Aufschluss über die Schnittstellen geben, nicht aber den Windows-Quellcode, da dessen Kenntnis für die Entwicklung miteinander funktionsfähiger Produkte nicht erforderlich sei.

Microsoft behält das Recht, sein Windows-Betriebssystem für Client-PCs zusammen mit dem Windows Media Player anzubieten. Das Unternehmen muss aber alle technischen, geschäftlichen oder vertraglichen Praktiken vermeiden, die "die Attraktivität und Leistungsfähigkeit der entkoppelten Version mindern würden". PC-Herstellern dürften keine Rabatte eingeräumt werden, wenn sie Windows zusammen mit dem Windows Media Player erwerben. Die Kommission wird einen Bevollmächtigten ernennen, der unter anderem darüber wachen soll, dass die von Microsoft offen gelegten Schnittstelleninformationen vollständig und korrekt und die beiden Versionen ebenbürtig sind.

Zu dem Wettbewerbsverfahren der EU-Kommission gegen Microsoft siehe: (anw)

  • Mitteilung der EU-Kommission zum Abschluss der Untersuchung gegen Microsoft