EU-Kommission vereinfacht Handy-Telefonate auf See
Mehrere Millionen Menschen sollen nach dem Willen der EU-Kommission in Zukunft auf europäischen Meeren Mobilfunkdienste nutzen können.
Nach Handy-Gesprächsgebühren und Datenroaming-Verordnungen geht die Europäische Union nun den Mobilfunk auf Europas Meeren an. Bislang stehen Mobilfunkdienste auf Kreuzfahrtschiffen und Fähren nur in begrenztem Umfang zur Verfügung, unter anderem macht die Kommission dafür 27 unterschiedliche nationale Rechtsvorschriften verantwortlich, die durch den EU-Beschluss nun harmonisiert werden sollen. Als Zielgruppe sieht die EU mehrere Millionen Menschen, die auf Schiffen in europäischen Territorialgewässern reisen oder arbeiten. Diese sollen in Zukunft über an Bord installierte Picozellen telefonieren und Kurznachrichtendienste nutzen können; die Verbindung mit den Zielen erfolgt nach Willen der EU über Satelliten.
Der Beschluss gewährleistet nach Angaben der früher für Wettbewerb und jetzt für IT-Gesellschaft und Medien zuständigen EU-Kommissarin Neelie Kroes, dass Funkfrequenzen im 900- und 1800-MHz-Band für bordeigene Kommunikationsdienste unter harmonisierten technischen Voraussetzungen und Betriebsbedingungen zur Verfügung stehen. Er soll zudem sicherstellen, dass bordeigene Mobilfunkdienste keine funktechnischen Störungen in landgestützten Netzen verursachen, damit sich Mobilfunknutzer an der Küste nicht unbeabsichtigt in bordeigene Systeme einbuchen.
Die Kommission sieht jedoch nicht nur Reisende und Schiffspersonal als Nutznießer: Durch entsprechende Sensoren in Containern, etwa auf Frachtschiffen, könnte die durchgehende maritime Mobilfunkanbindung auch die Echtzeit-Überwachung transportierter Güter erlauben. So kann beispielsweise die Temperatur und Feuchtigkeit in einem Container fernüberwacht werden, um jederzeit die Qualität der mit dem Schiff beförderten Waren zu kontrollieren.
Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwölf Monate Zeit, um die betreffenden Funkfrequenzbänder für bordeigene Mobilfunkdienste auf Schiffen freizumachen und ihre nationalen Vorschriften anzupassen. Außerdem sollten sie die Verbraucher über die Bedingungen für die Mobilfunknutzung auf Schiffen angemessen informieren.
(ll)