Britische Regierung plant Einspruchsrecht für Filesharer

Internetnutzer, denen Copyright-Verletzungen vorgeworfen werden, sollen erst vom Internet getrennt werden können, wenn ihr Einspruch angehört wurde. Eine entsprechende Ergänzung des geplanten "Digital Economy Bill" plant laut einem Zeitungsbericht die britische Regierung.

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Internetnutzer, denen Copyright-Verletzungen vorgeworfen werden, sollen Einspruch gegen technische Sanktionen einlegen können. Eine entsprechende Ergänzung des geplanten "Digital Economy Bill" wolle der Minister for Digital Britain Stephen Timm in den nächsten beiden Wochen einbringen, berichtet die Tageszeitung The Guardian. Das Gesetz hatte vor einer Woche das britische Oberhaus passiert und muss noch vom Unterhaus beschlossen werden. Timm gab sich demnach zuversichtlich, dass dies noch in der laufenden Legislaturperiode passiert, bevor voraussichtlich am 6. Mai Unterhauswahlen stattfinden.

Eines der Hauptanliegen des "Digital Econmy Bill" ist, den Urheberrechtsschutz im Internet zu verbessern. Dafür soll ein Verfahren für eine "abgestufte Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen eingeführt werden. Nach mehreren Warnhinweisen sollen bei wiederholten Rechtsverstößen "technische" Sanktionen greifen, die von der Drosselung der Zugangsgeschwindigkeit bis zu einem zeitweiligen Kappen der Netzverbindung gemäß dem Modell "Three Strikes" reichen.

Privatpersonen und Unternehmen sollen erst vom Internet getrennt werden können, wenn ihr Einspruch angehört wurde. Das sagte Timm laut dem Bericht am Rande der Rede des Premierministers Gordon Brown zur digitalen Zukunft Großbritanniens heute. Jim Killock von der Bürgerrechtsorganisation Open Rights Group wies darauf hin, dass die britische Regierung den Ausbau des E-Government plane, während sie gleichzeitig ein Gesetz vorantreibe, durch das Briten schon wegen geringfügiger Copyright-Verstöße vom Netz getrennt werden könnten. (anw)