Flughafen Berlin: Zoll erwischt Vision-Pro-Käufer – und zieht die Headsets ein

Seit Samstag haben die Zollbehörden an deutschen Flughäfen vermehrt mit Apple-Fans zu tun, die ihre Vision Pro nicht anmelden. Das kann schmerzhaft werden.

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Vision Pro mit Logo des deutschen Zolls

Vision Pro mit Logo des deutschen Zolls.

(Bild: Apple / Zoll)

Update
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Die deutschen Zollbehörden an den Flughäfen haben es seit dem Wochenende vermehrt mit Käufern des Apple-Headsets Vision Pro zu tun, die versuchen, ihr Gerät ohne Entrichtung der verpflichtenden Einfuhrumsatzsteuer ins Land zu bringen. Am Berliner Airport BER war von den dortigen Zöllnern am Mittwoch von rund acht Personen die Rede, die man seit dem Wochenende erwischt habe.

Das kann äußerst schmerzhaft werden: Neben der Nachzahlung der Einfuhrumsatzsteuer droht eine Geldbuße und insbesondere die Einziehung des Gerätes. In Berlin bedeutet dies aufgrund des aktuell verzögerten Sachbearbeitungsstandes, dass die Vision Pro (gegebenenfalls samt Zubehör) gut ein Jahr lang in der Asservatenkammer liegen bleibt, während das Steuerstrafverfahren läuft. Das Headset kostet in den USA mindestens 3500 US-Dollar plus lokaler Umsatzsteuer (Sales Tax).

Bei Importen über der Freigrenze für Privatpersonen, die bei Flugreisen bei 430 Euro (gesamt) liegt, muss die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent entrichtet werden. Zoll fällt für Computer wie die Vision Pro hingegen nicht an. Um alles richtig zu machen, muss man sich mit dem Gerät in die "rote Zone" begeben und es dort dann (samt Rechnung) deklarieren. Versucht man, durch die "grüne Zone" aus dem Ankunftsbereich zu gehen und der Zoll hält den Käufer an, wird es teuer. Dann droht besagtes Steuerstrafverfahren samt Einziehung der Ware, während dieses läuft.

Eine Vorabanmeldung für Privatpersonen ist nicht notwendig. Anders sieht es bei Firmen und Selbstständigen aus, die ihr Gerät für ihr Unternehmen einführen. Hier gibt es keine Freimenge und der Import muss vorab über ein – leider komplexes – Online-Formular angemeldet werden. Dabei ist zu beachten, das korrekte Zollamt auszuwählen – in Berlin ist es beispielsweise am BER nicht das eigentliche Zollamt, sondern die dortige Kontrolleinheit. "Versender" ist der Apple-Laden, in dem man das Gerät erworben hat. Werden mehrere Importe im Jahr durchgeführt, ist eine sogenannte EORI-Identifikationsnummer erforderlich. Diese kann beim Zoll online (via Elster-Zertifikat) beantragt werden.

Die Anmeldung kann eine Weile dauern, je nachdem, wie stark die Kontrolleinheit aktuell ausgelastet ist. Nach der Bearbeitung geht es an die Zahlung: Diese ist sowohl bar als per Karte möglich; auch kontaktlose Zahlungen (gegebenenfalls via Apple Pay) akzeptieren die Grenzer normalerweise. Unternehmen und Selbstständige erhalten einen Beleg des Imports, den sie dann bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen können, um sich die Steuer gegebenenfalls zurückzuholen.

Die in den USA entrichtete Umsatzsteuer sieht man übrigens nicht wieder – die meisten Bundesstaaten kennen hier keine Rückzahlung bei der Ausreise. Wer hier sparen will, besorgt sich sein Gerät in einem Staat, der keine Umsatzsteuer kennt, beispielsweise New Hampshire. In New York zahlt man vergleichsweise hohe 8,875 Prozent.

Update

Die Generalzolldirektion in Bonn teilte auf Nachfrage mit, dass man sich "aus rechtlichen Gründen nicht zu einzelnen Marktteilnehmern bzw. Produkten äußern" könne. Entsprechend bleibt unklar, wie häufig die Vision Pro an anderen deutschen Flughäfen bislang vom Zoll einkassiert wurde.

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(bsc)