Online-Musiktausch ist in Kanada legal

Ein kanadisches Bundesgericht hat das Ansinnen der Musikindustrie abgelehnt, Internet-Provider müssten die Namen von Tauschbörsen-Nutzern preisgeben.

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Die kanadische Musikindustrie hat vor dem Federal Court of Canada eine Niederlage erlitten. Sie wollte dort erreichen, dass Internet-Provider die Identität von 29 Tauschbörsen-Nutzern preisgeben müssen. Der Richter Konrad von Finckenstein lehnt dies ab (PDF). Das Herunterladen von Musik und die Bereitstellung von Songs für den Download durch P2P-Software wie KaZaa erfülle nicht den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung. Auch sei nicht ersichtlich, welches öffentliche Interesse in diesem Fall das Recht auf Datenschutz aufhebe.

Die Canadian Recording Industry Association (CRIA) hatte im Dezember 2003 angekündigt, ähnlich wie das US-amerikanische Pendant gegen den Upload von Musikstücken ins Internet gerichtlich vorgehen zu wollen. Im Februar hatte sie von fünf kanadischen Unternehmen die Aufdeckung der Identitäten verlangt. Vier der fünf weigern sich. Hintergrund ist hier wie auch bei dem Vorgehen der deutschen IFPI ein Umsatzeinbruch beim Verkauf von Musikstücken.

Der Richter verglich den Musiktausch via Internet mit dem Aufstellen von Fotokopiergeräten in öffentlichen Bibliotheken. Er könne keinen wesentlichen Unterschied entdecken zwischen einer Bibliothek, die angefüllt sei mit urheberrechtlich geschützten Werken und einem Computer, der sein Material über P2P-Software bereitstelle. Die unbekannten Beklagten würden die Kopien ihrer Musikstücke nicht aktiv aussenden und auch nicht bekannt machen, dass sie urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung stellen.

In kanadischen Medien ist die Entscheidung von Beobachtern mit Überraschung aufgenommen worden. Da die Musikindustrie nun nicht an die gewünschten Daten gelangt, kann sie nicht gegen die Tauschbörsen-Nutzer klagen. (anw)