Bundesrat lehnt TKG-Gesetzentwurf ab [Update]

Der Bundesrat hat heute erwartungsgemäß den Entwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) unter anderem wegen seiner weitreichenden Datenschutzregelungen abgelehnt.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Der Bundesrat hat heute erwartungsgemäß mit 13 zu 3 Stimmen den Entwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) unter anderem wegen seiner weitreichenden Datenschutzregelungen abgelehnt. Nun wird sich der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetz beschäftigen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnte heute den Bundesrat davor, die Vorratsdatenspeicherung für Verkehrsdaten mit der Novelle des TKG einzuführen. Er plädierte an die Länder, den Datenschutz bei den Überwachungsmaßnahmen nicht aufzugeben.

Für Schaar bewahrt der aktuelle Gesetzentwurf das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer von Telekommunikationsdiensten. Der Bundesrat fordert hingegen eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung für Verkehrsdaten. Schaar warnt, dass damit "höchst sensible und vom Fernmeldegeheimnis des Grundgesetzes geschützte Daten standardmäßig, das heißt auch ohne einen konkreten Anlass, für künftige Strafverfolgungsmaßnahmen gespeichert werden müssen."

Die Verkehrsdaten sollen nach dem Willen der Länder von Unternehmen auch ohne richterliche Anordnung an Ermittler herausgeben werden. Auch bei Prepaid-Produkten sollen die Anbieter Kundendaten erheben und für Abfragen durch Behörden bereitstellen. Dies, so Schaar, widerspreche europäischen Vorgaben.

Der Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat den Vermittlungsausschuss unterdessen vor einer "Verschlimmbesserung" des TKG gewarnt. "Der Vermittlungsausschuß soll Augenmaß bei der Überwachung der Telekommunikation bewahren", lautet die Forderung des DIHK. Eine Verschärfung der staatlichen Überwachungsmaßnahmen auf Kosten der Unternehmen ohne angemessene Entschädigung lehne die Wirtschaft entschieden ab. Eine entsprechende Verordnung müsse schnell umgesetzt werden. Würden auch Hotels, Krankenhäuser und Firmennetze in die Überwachung einbezogen, käme das einer Totalüberwachung gleich.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten VATM befürchtet nun einen "dramatischen Anstieg" der Überwachungsmaßnahmen, da diese den Staat nichts kosteten. VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner warnt davor, dass es mit dem Speichern allein nicht getan sei: Die Daten müssten vor unerlaubtem Zugriff gesichert und bei konkreten Anfragen ausgewertet werden. Grützner: "Die Datensammlung alleine ergeben ausgedruckt als Aktenordner aneinandergereiht eine Strecke von Berlin bis nach Palermo." Das bringe den Strafverfolgungsbehörden keinerlei Nutzen.

Die Telekommunikations-Sprecherin der CDU-Fraktion im Bundestag Martina Krogmann warnt ebenfalls vor "horrenden, einseitigen Belastungen" der Telekommunikationsbetreiber. Gegenüber heise online sagte sie: "Nirgendwo sonst in der Europäischen Union werden die Telekommunikationsunternehmen von staatlichen Überwachungsmaßnahmen so belastet." Dies sei "wettbewerbsverzerrend". Sie werde deshalb in der vorbereitenden Kommission für den Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag dafür plädieren, einen "fairen Ausgleich zwischen Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen" zu finden. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (hob)