IT-Brancheverband befürchtet rasante Kostensteigerung für Überwachung

Der Branchenverband Bitkom hat eine Millionenbelastung der Telekommunikationsunternehmen durch laufende und geplante staatliche Überwachungsauflagen errechnet.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Der Branchenverband Bitkom hat eine Millionenbelastung der Telekommunikationsunternehmen durch laufende und geplante staatliche Überwachungsauflagen errechnet. Der Staat erstattet von den Kosten maximal zwei Prozent. Für den Zugriff auf die durch eine Überwachungsmaßnahme gewonnenen Inhalte von Telefon, Fax oder E-Mails hat Bitkom die Kosten für jeweils ein Unternehmen ermittelt. Aufgeteilt sind sie nach Investitionskosten, laufenden Systemkosten und Personalaufwand. So muss nach Ansicht des Bitkom ein nationaler Festnetzbetreiber bis zu 25 Millionen Euro investieren, um ein Überwachungssystem zu installieren. Für die laufende Systembetreuung falle jährlich schnell eine weitere Million an. Um Personal bereitzustellen, das die Anordnung verordnungsgemäß bearbeitet, seien bei einem großen Unternehmen jährlich bis zu weitere 3 Millionen Euro fällig.

Pro Überwachungsanordnung bedeutet dies Kosten zwischen 1800 und 2200 Euro, rechnet der Bitkom vor. Bei Regional- und City-Carriern liege dieser Kostensatz wesentlich höher, nämlich bei bis zu 23.400 Euro. "Dies liegt an der geringen Zahl von Anordnungen gegenüber solchen Unternehmen, die aber trotzdem die entsprechenden Einrichtungen vorhalten müssen", erklärt Bitkom-Bereichsleiter Telekommunikations- und Medienpolitik Wolf Osthaus. Der Staat erstattet hiervon nur maximal 2 Prozent. Nach einer Umfrage unter City- und Regional-Carriern belaufe sich die Höhe der insgesamt notwendigen Einmalinvestitionen zuzüglich jährlicher Betriebskosten auf etwa 5 bis 6 Prozent eines Jahresumsatzes. Der laufende Aufwand für die Sicherheitsauflagen liege bei etwa 3 Prozent der jährlichen Gesamtinvestitionen. "Solche Werte sind geeignet, das Geschäftsmodell insgesamt in Frage zu stellen", meint der Bitkom.

Da die Zahl der TK-Überwachungsanordnungen laufend steige, wachse auch die Belastung der Unternehmen. Zwischen 1990 und 2002 hat sich die Zahl der Anordnungen fast verzehnfacht. Gerade für junge Unternehmen seien die Kostenbelastungen, insbesondere die notwendigen Anfangsinvestitionen, ein Markteintrittshemmnis. Das Überwachungsverlangen des Staates wird damit zum Hindernis bei der Entwicklung des Wettbewerbs im TK-Markt, schreibt der Branchenverband in einem internen Informationspapier.

Weitere Kosten entstünden durch die vom Bundesrat geforderten Zielwahlsuchläufe für Verbindungsdaten. Auch hier erreicht die Belastung der Unternehmen inzwischen ebenfalls die Millionenhöhe. Allein zwischen 2001 und 2003 seien die Anfragen verdoppelt worden. Hohe Kosten entstünden zudem durch den Einsatz automatischer Systeme, um die Kundenbestandsdaten abzugreifen, wobei die Fahnder oft auch noch eine manuelle Auskunft forderten.

Die Kosten für ebenfalls geplante Vorratsdatenspeicherung für Verkehrsdaten ließen sich derzeit allerdings schwer beziffern, da sie davon abhingen, wie die Speicherung im Einzelfall aussehen soll: Welche Daten müssen tatsächlich gespeichert werden? Wie lange? Wie ist Auskunft zu erteilen? Berechnungen auf der Basis des bislang bekannten Diskussionsstandes hätten allerdings bereits Belastungen pro Unternehmen bis über 50 Millionen Euro ergeben.

"Es ist dringend erforderlich, weitergehende Kostenerstattungen einzuführen", fordert Osthaus. Der vom Bundestag beschlossene TKG-Entwurf, der nun aber vom Bundesrat abgelehnt wurde, gehe in die richtige Richtung, indem er zumindest teilweise eine Kostenerstattung einführe. Die besonders hohen Investitionskosten klammere der Entwurf jedoch aus. Nachdem der Bundesrat mit großer Mehrheit die Novelle des Telekommunikationsgesetzes wegen ihrer weitreichenden Datenschutzregelungen abgelehnt hat, stehen etliche kostenintensive Neuerungen an. So haben Bayern und Hessen einen Antrag für ein TK-Überwachungs-Verbesserungsgesetz (Bundesrats-Drucksache 163/04) eingebracht, der neben zahlreichen Erweiterungen auch vorsieht, dass die Unternehmen unentgeltlich Auskunft geben sollen. Von Kostenerstattung ist hier gar keine Rede mehr. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)