Lindows.com kann Microsoft-Anwälte nicht stoppen

Der Linux-Distributor scheitert mit seiner Eingabe, das US-amerikanische Bezirksgericht möge weitere juristische Schritte der Redmonder im Ausland unterbinden.

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Lindows.com ist mit seiner Eingabe beim District Court im Western District of Washington gescheitert, Microsoft daran zu hindern, seine Klagen im Ausland weiter zu verfolgen. Nach einer Anhörung beider Parteien hat Richter John Coughenour entschieden, die von Lindows.com geforderte Anordnung gehe über die Möglichkeiten der US-amerikanischen Rechtsprechung hinaus. Nur wenn ein ausländisches Gericht verfassungsmäßige Rechte beschnitte, hätte Coughenour eingegriffen. Dies sei aber nicht vorgebracht worden.

Der Linux-Distributor hatte seine Eingabe unter anderem damit begründet, dass die Rechtsprechung in den USA gefährdet sei oder verzögert werde. Bislang hat Microsoft zum Beispiel in Finnland, Schweden und den Niederlanden gerichtlich verfügen lassen, dass Lindows.com dort nicht unter seinem Namen auftreten darf. In den USA darf Lindows.com hingegen seinen Namen zumindest bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung weiter seinen Namen führen. (anw)