Lindows.com feiert juristischen Sieg gegen Microsoft

Zumindest bis zu einer endgültigen richterlichen Entscheidung darf die Firma von Michael Robertson ihren Namen behalten.

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Das Bezirksgericht in Seattle hat entschieden, dass die US-amerikanische Softwarefirma Lindows.com ihren Namen behalten darf. Die Entscheidung gilt, bis ein endgültiges Urteil gefällt ist, heißt es in einer Mitteilung von Lindows.com. Das Unternehmen reklamiert einen Sieg über Microsoft, das den Namen wegen der Ähnlichkeit mit dessen Windows streitig macht: Richter John Coughenour habe unterstrichen, dass ein generischer Begriff auch generisch bleibe. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass ein generischer Begriff als Markenname verwendet wird.

Zu dem ursprünglich vorgesehenen Prozesstermin am 1. März 2004 wird es nun nicht mehr kommen. Stattdessen hat Microsoft die Gelegenheit, vor dem United States Court of Appeals for the Ninth Circuit Berufung einzulegen. Bis dahin könne Lindows.com seinen Firmennamen auf jeden Fall unbescholten führen. "Die Entscheidung ist ein wichtiger Sieg für Lindows.com", jubelt der Anwalt Daniel Harris. "Keine Firma kann ein Wort aus der englischen Sprache herauskaufen, auch wenn sie noch so viel Geld hat."

Der Prozess um die Marke "Windows" war zuletzt im November 2003 verschoben worden. Die Linux-Variante Lindows war ursprünglich als Alternative zu Microsofts Windows angepriesen worden, weil damit sowohl Windows- als auch Linux-Software laufen sollte. Die Redmonder versuchten Ende 2001, den Markennamen Lindows OS juristisch anzufechten, da eine Verwechslungsgefahr bestehe. Der zuständige Richter John Coughenour entschied jedoch zu Ungunsten von Microsoft und zog selbst die Rechtmäßigkeit des Markennamens Windows in Frage. Daraufhin beantragte Lindows.com seinerseits die Überprüfung der Marke Windows.

In den Niederlanden hatte Microsoft mit seinem Begehren zuletzt mehr Erfolg. Seit Anfang Februar ist dort der Verkauf und Vertrieb der Linux-Distribution LindowsOS verboten. Lindows.com darf das Produkt in Holland auch nicht mehr bewerben und muss dafür sorgen, dass Surfer aus den Niederlanden nicht mehr auf die Website des Herstellers zugreifen dürfen. Auch in Schweden darf Lindows.com seinen Firmennamen nicht mehr für seine Produkte nutzen. (anw)