EU-Innenausschuss gegen Abkommen mit den USA zu Flugpassagierdaten
Der Innenausschuss des EU-Parlamentes will eine Überprüfung des Abkommens mit den USA zur Übermittlung von Flugpassagierdaten durch den Europäischen Gerichtshof.
Der Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten des EU-Parlamentes hat sich gegen das Abkommen zwischen der EU und den USA über die Flugpassagierdatenübermittlung in die USA ausgesprochen. Er fordert den Rat der Europäischen Union auf, vom Abschluss des Abkommens Abstand zu nehmen, bevor nicht der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Gutachten über die Vereinbarkeit des Vertragswerkes mit dem EG-Vertrag abgegeben hat. Das Parlament selbst befand das Abkommen für unvereinbar mit dem europäischen Primärrecht. Sollte auch der EuGH dabei zu einem ablehnenden Ergebnis kommen, wäre eine Änderung der EU-Verträge nötig, um das Übereinkommen abschließen zu können.
Die in dem Ausschuss vertretenen Parlamentsmitglieder halten das Passagierdatenabkommen auch noch in anderer Hinsicht für problematisch. So könne sehr wohl der Standpunkt vertreten werden, dass das Parlament in dem Vertragsschließungsverfahren nicht nur angehört werden muss, sondern auch seine Zustimmung notwendig ist. Artikel 300 des EG-Vertrages sieht für bestimmte, besonders bedeutsame Abkommen solch ein Zustimmungserfordernis vor. Zur Frage, ob das Vertragsschließungsverfahren formell rechtmäßig abläuft, kann nach Artikel 230 der Europäische Gerichtshof angerufen werden. Bereits in der vergangenen Woche hat der Ausschussvorsitzende, Jorge Hernandez Mollar, den Rechtsausschuss um die Empfehlung an Parlamentspräsident Pat Cox gebeten, die Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. (Eva Schedel) / (jk)